Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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IUI. Verfügungen der Departementce. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Medicinal-Collegium. 
Aufnahme zweler ausübenden Aerzte. 
Nach erstandener Prüfung ist der Doktor der Medicin und EChirurgie Robert 
Ulrich Finckh, von Reutlingen, zur Ausübung der Medicin, Chirurgie und Geburts- 
hülfe, und der Candidat der Medicin Gustav Widenmann, von Künzelsau, zur 
Ausübung der Medicin ermächtigt worden. 
Stuttgart den 2. August 1856. 
Ludwig. 
2. Des Studienraths. 
Bekanntmachung, betreffend die Zeit und Einrichtung der Prüfungen der Real- und der Elementer-Lehrer. 
Die Prüfungen auf Real= und Elementar-Lehrstellen, welche bis daher 
einmal im Jahre stattfanden, werden in Zukunft regelmäßig, soweit nicht der Mangel 
an Bewerbern um Zulassung eine Ausnahme veranlaßt, fährlich zweimal, im Frühling 
und Herbste, vorgenommen. Dem gemäß. haben diejenigen, welche eine solche Prüfung 
zu erstehen wünschen, spätestrms beziehungsweise im Januar und im Julius 
jeden Jahrs ihre Bitte, mit genauer Angabe ihrer Personalien, insbesondere ihres 
Bildungslaufes, unter Anschluß der Zeugnisse ihrer Lehrer und Vorgesetzten über 
sittliches Verhalten und Kenntnisse, auch einer Urkunde über den Besitz eines. Bürger- 
oder Beisitzrechts im Königreiche bei dem K. Studienrathe einzureichen, welcher dem- 
naͤchst denjenigen, die zur rechten Zeit um Zulassung eingekommen sind und. deren. 
Zulassung keinen Anstand finder, die Tage der Präfung in den öffemlichen Blärtern- 
bekannt machen wird. 
Mit diesen Präfungen werden in der Regel auch die Prüsungen von Fachleh-. 
rern, z. B. der französischen Sprache, des Zeichnens, verbunden, und es haben Sch.
	        
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