Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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#) Thierkunde: Kenntniß der Hauptorgane und Systeme des Thierkörpers; 
Eintheilung des Thierreichs in Classen, Ordnungen und Familien; 
6) Geschichte: allgemeine Kenntniß der alten, mittlern und neuern, speciellere 
der deutschen und württembergischen Geschichte; 
7) Geographie: gründliche Kenntniß in Hauptlehren der mathematischen und 
Pphysischen Geographie; das Allgemeinere von der Länderkunde und Statistik 
der außereüropüischen Erdtheile, aufsteigend specieller von Europa, Deutschland 
und Württemberg; 
8) Freihandzeichnen, mit besonderer Richtung auf technische Gegenstände; 
9) Gesang. 
B. h) An diejenigen aber, welche die Befähigung für Oberrealklassen 
bezwecken, werden nicht allein dieselben Anforderungen wie an die 
Reallehrer (B. ), nur zum Theil in der durch die größere Reife 
14—16 jähriger Schüler bedingten wissenschaftlichern Auffassung und Begrün= 
dung gemacht, sondern von ihnen auch in der Mathematik, Naturlehre 
und Naturgeschichte ein größerer Umfang posttiver Kenntnisse, namentlich 
bei der Mathematik noch sphärische Trigonometrie, Kegelschnitte, 
analptische Geometrie, die Anfangsgründe der höheren 
Analysis und praktische Geometrie in weiterer Stufe, so wie 
Bekanntschaft mit den Fächern der allgemeinen Chemie und der Techno- 
logie, erfordert, wobei jedoch durch tüchtige Leistungen und tieferes Ein- 
gehen in einzelnen der angeführren Fächer die Anforderungen in Bezlehung 
auf andere Fächer bis auf einen gewissen Grad sich ermäßigen. 
Hiebei wird noch bemerkt, daß denjenigen, welche, sey es in den bisher bezeichne- 
ten Fächern mehr zu leisten, oder in einem und dem andern weitern Fache sich prüfen 
in lassen im Srande seyn sollten, auf Verlangen Gelegenheit dazu wird gegeben 
werden. 
Stuttgart den 30. Juli 1856. 
Flatt.
	        
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