Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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rong der Flüchtlinge häufig unterlassen werde, hledurch aber mancherlei Unzuträgllch- 
keiren entstehen; so werden die Bezirksgerichte und Bezirkspolizeiämter hiedurch ange- 
wiesen, in allen Fällen, wo ein von ihnen erlassener Seeckbrief außer Wirkung zu 
treten hat, solches mittelst der Stuttgarter Allgemeinen Anzeigen öffentlich bekannt zu 
machen, und diese Bekanntmachungen ebenso, wie es in Ansehung der Sreckbriefe 
selbst vorgeschrieben ist (Ministerial-Verfuͤgung. vom 2. Juni. d. J., Reg. Bl. S. 227) 
mittelst besonderer Adresse zunächst an das Commando des Landjägerkorps einzusenden, 
welches von denselben für das Fahndungsblatt der Landjäger den erforderlichen Gebrauch 
machen und solche sofort an die Redaktion der Stuttgarter Allgemeinen Anzeigen 
abgeben wird. 
Srtuttgart den 10. August 1856. 
Für den Ctef des Justiz-Departements: Für den Chef des Departements des. Innern: 
9Kistorius. Wchter. 
8) Des. Departements des Innerm-: 
1. Des Ministerium des Innern. 
5 Bikanntmachung, die Benennung des Schlosses zu Harthausen, Oberamts Oberndelf, betuffend. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. 
m Ritterguts-Besiter Gustav v. Stain zu Harthausen, Oberamts Oberndorf, die 
nachgesuchte Erlaubniß, seinem dortigen Schlosse die Benennung „Lichtenegg“ beizulegen, 
zu ertheilen gnädigst geruhtz was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 9. August 1836. 
Für den Departements-Chef: 
Wchter. 
Werlere. Bekanntmachung in Betreff der durch Frankreich nach Amerika ziehenden Auswanderer. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 27. Oktober 1851 (Reg. Bl. 
534), die durch Frankreich nach Amerika ziehenden Auswanderer betreffend, wird 
. Oberämtern nachträglich eröffnet, daß neuerlich, die K. französische Regierung
	        
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