357
4 Oesenstand der Sportel.
——.
——. —— — — —— ——
Germögens, Inrenroren, welche aus belondern Veranlassungen
(z. B. weil Jemand wegen eingetretener Geistes-Krankheit
oder als Verschwender 2c. unter Curatel gesetzt
werden mutz) aufzynehmen #nd- .-Der
höchste Sportel= Betrag darf, die Summe von.75 fl.
nicht übersteigen.
2) Für die Prüfung und Solennisirung der Beibringens-Inventare
und Eheve#räge, so weit solche bei Erem#en
erster Elasse stattfinder, ingleichen für die Cognition überdie
zeitige oder gänzliche Unterlassung-dieser Geschäfte
Der höchste Betrag dieses Satzes ist bei einem Vermoͤ-gen
von 50,000 fl. und darüber immer anzuseben.
Veträgt das tohe Akriov, Vermögen 300 fl. und weniger,
so findet zu 1) und 2) kein Sportel-Ansatz statt.
3) Für die Anferrizung von Gam-Invenraren mit oder ohne
Gant-Berweisung .
bianation.
Für die Vornahme derselben, bei. Exemtenzerster Elasse
(neben den etwaigen Reisekosten des obsignirenden Beamten)
Wenn "dieser Akt in verschiedenen Oberänm#tern# vorzunedmen,
ist, 6n ist in jedem Bezirke die Sportel anzuseten.
Für eine Resignation, nach welcher wieder obfl igniri werden
muß (neben den eiaigen Reisekogen) .
flkskschnungems VwmmdschqfkssRechunngem
WacsTkhetlwsgem s. Theilungen.
Rechnus gen, f. Vormundschafts-Rechnungen.
Refignation, . Olignation.
chuldenverweisungen
1
Proccnre
bis
Nichts.
O1
Sportel-Betrag.
kr.
#ein Viereel der Real-Tobeilungs-Sportel.
18