Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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4  Oesenstand  der  Sportel.

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Germögens,  Inrenroren,  welche  aus  belondern  Veranlassungen
  (z.  B.  weil  Jemand  wegen  eingetretener  Geistes-Krankheit
  oder  als  Verschwender  2c.  unter  Curatel  gesetzt
werden  mutz)  aufzynehmen  #nd-  .-Der

  höchste  Sportel=  Betrag  darf,  die  Summe  von.75  fl.
nicht  übersteigen.

2)  Für  die  Prüfung  und  Solennisirung  der  Beibringens-Inventare
  und  Eheve#räge,  so  weit  solche  bei  Erem#en
erster  Elasse  stattfinder,  ingleichen  für  die  Cognition  überdie

  zeitige  oder  gänzliche  Unterlassung-dieser  Geschäfte

Der  höchste  Betrag  dieses  Satzes  ist  bei  einem  Vermoͤ-gen
  von  50,000  fl.  und  darüber  immer  anzuseben.
Veträgt  das  tohe  Akriov,  Vermögen  300  fl.  und  weniger,
so  findet  zu  1)  und  2)  kein  Sportel-Ansatz  statt.
3)  Für  die  Anferrizung  von  Gam-Invenraren  mit  oder  ohne
Gant-Berweisung  .
bianation.
Für  die  Vornahme  derselben,  bei.  Exemtenzerster  Elasse

(neben  den  etwaigen  Reisekosten  des  obsignirenden  Beamten)
Wenn  "dieser  Akt  in  verschiedenen  Oberänm#tern#  vorzunedmen,

ist,  6n  ist  in  jedem  Bezirke  die  Sportel  anzuseten.

Für  eine  Resignation,  nach  welcher  wieder  obfl  igniri  werden

muß  (neben  den  eiaigen  Reisekogen)  .
flkskschnungems  VwmmdschqfkssRechunngem
WacsTkhetlwsgem  s.  Theilungen.

Rechnus  gen,  f.  Vormundschafts-Rechnungen.
Refignation,  .  Olignation.
chuldenverweisungen

 

1

Proccnre

bis

Nichts.

 

O1

 

Sportel-Betrag.

kr.

#ein  Viereel  der  Real-Tobeilungs-Sportel.


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