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Oienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Oberamts-Richtersstelle in
Biberach, womit der Gehalt erster EClasse verbunden ist, haben sich innerhalb drei
Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ulm zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Garnisonspfarrei Stuttgart haben
innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrifrmäßig sich zu melden.
Der Pfarrer hat jeden Sonn-, Fest= und Feiertag eine Predigt, und an all die-
sen Tagen, so wie am Donnerstag, eine Catechisation zu halten, auch die Garnisons-
Schule zu inspiziren und zu besuchen. Das Dienst-Einkommen ist verwandelt, und be-
rechnet sich zu 1200 fl., neben einer Entschädigung in Geld von 320 fl. für die Wohnung.
5) Die Bewerber um die erledigte Garnisonspfarrei Ludwigsburg haben inner-
halb drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig sich zu melden.
Außer den Predigten und Eatechisationen an allen Sonn-, Fest= und Felertagen hat
der Pfarrer seden Freitag eine Catechisation zu halten, auch die Garnisonsschule zu
inspiziren und zu besuchen. Das Einkommen der Stelle ist verwandelt und berechnet
sich zu 1000 fl, neben einer Entschädigung in Geld von jährlichen 200 fl. für die
Wohmung.
4) Die Bewerber um die erledigte dritte Pfarrstelle in der Stadt Biberach, deren
Einkommen auf 793 fl. nach Sportelpreisen berechnet ist, haben sich innerhalb vier
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. In der Haupt-
Kirche hat der Pfarrer an allen den Sonn= und Festtagen, an welchen keine Communion
gehalten wird, eine Kinder-Lehre und je die zweite Vorbereitungs-Predigr zu halten,
bei allen Communionen zu administriren und am Dienstag in der Charwoche zu pre-
digen. Als Prediger der Magdalenen-Kirche hält er alle Sonn-, Fest= und Feiertage
eine Predigt, überdieß zwei Communionen in dieser Kirche und zwei in den Kranken-
Zimmern des zu dieser Kirche gehörigen Armenhauses. Als Hospital-Prediger hat
er Mittwochs und Samstags ein Frühe-Gebet, jeden Dienstag eine Bibelstunde, je den
zweiten Freitag eine Predigt, und jäbrlich zwel Communionen in der Kirche und zwei
auf den Krankenzimmern des Hospitals zu halten.