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Württembergisches Privatrecht, mit Einschluß des Pfandrechtes, lehrt
nach seinem Grundrisse, unter Zuziehung von Weishaars Handbuch, sechsmal wöchent'
lich von 8—9 Uhr, und später in einer stebenten Stunde, Prof. Dr. Michagelis.
Das gemeine deutsche und württembergische Strafrecht nach Feuerbach
(zwölfte Ausgabe, von Mittermaier besorgt) und nach seinen Schriften über Strafrechts-
Theorien (Heidelberg 1829 und 1834) lehrt sechsmal wöchentlich von 8—9 Uhr und in
zwei Nachmittagsstunden Prof. Dr. Hepp.
Das katholische und protestamische Kirchenrecht, mit besonderer Rücksicht auf
die württembergischen Verhältnisse und Gesetze, täglich von 9—10 Uhr, Prof. Dr. Lang.
Die Theorie des gemeinen deurschen und würtrembergilchen Civilprozesses, nach
sinem Lehrbuche des gemeinen und württembergischen Civilprozesses (Tübingen 1836),
trägt vor sechsmal wöchentlich um 3 Uhr Prof. Dr. Scheurlen.
Derselbe ist zu einem civil= und kriminalrechtlichen Praktikum in woͤ-
chentlichen drei bis vier Stunden von 10—11 Uhr oder von 4—5 Uhr auf Verlan“
gen bereit
H. Heilkunde.
Prof Dr. Baur trägt Osteologie von 8—9 Uhr vor, und ertheilt Unterricht
im Präpariren der Leichname und hält Abends Repetitionen der Anntomie-.
Prof. Dr. W. Rapp trägt Demonstrationen der Anatomie des Menschen
von 2—5 Uhr, pathologische Anatomie von 3—4 Uhr vor. «
Prof. Dr. Autenrieth wird allgemeine Pathologie von 11—12 Uhr,
und Nosologie sechsmal wöchentlich von 4—5 Uhr vortragen.
Pivardocent Dr. Schill trägt allgemeine Pathologie in fünf wöchentlichen
Stunden von 3—9 Uhr vor. 19
Prof. Dr. F. v. Gmelin wird das Formulare in vier wöchentlichen Stunden
von 8—9 Uhr vortragen, und die Klinik der innern Krankhelten in der Stunde
von 11.—12 Uhr fortseben.
Prof. Dr. Rieke wird die specielle Chirurgie von 9—10 Uhr vortragen.
Den Cursum operationum chirurgicarum wird er von 1—2 Uhr halten. Das chirur“
gisch-geburtshülfliche Klinikum wird er, wie bisher, von 10 —11. Uhr
besorgen.