Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Ermächtigung des Rechts-Candidaten Mützel zu Ausübung der Rechts Praris. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
29. d. M. dem Rechts-Candidaten Mühel zu Freudenstadt die Ausübung der Rechts 
Praris, in der Eigenschaft eines Rechts-Praktikanten, guädigst zu gestatten geruht 
haben; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 30. August 1836. Schwab. 
b) Wohnsitzverlegung eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Schüßler zu Göppingen seinen Wohnsitz nach Stutt“ 
gart verlegt hat; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 2. September 1856. Schwab. 
’:8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Privilegien gegen den Nachdruck der zehnten verbesserten Auflage von Hirzels franzdsischer Grammatil 
und der neunzehnten verbesserten Auflage der „Stunden der Andacht“. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge böchster Entschließung vom 
27. d. M. der Sauerländer'schen Verlags-Buchhondlung in Aarau die nachg“ 
suchten Privilegien gegen den Nachdruck zweier in ihrem Verlage in neuen Auflagen 
erscheinenden Werke, nämlich der zehnten vermehrten und verbesserten Ausgabe von 
Hirzels französischer Grammatik und der neunzehnten vermehrten und verbesser#en
	        
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