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Eensurvorschriften zur Unterdrückung geeigneten Artikel haben Seine Königliche
Maxfestt Sich bewogen gefunden, dem interimistisch mit der Cenfur jenes Blattes
beaufrragr gewesenen Geheimen Legations-Ruh v. Wächter Höchst Ihre Mißbilligung
bezeugen zu lassen; was hiemit dem ergangenen höchsten Befehl vom 6. d. M. gemaͤß
zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 7. September 1856.
Kür den Minister der auswärtigen Angelegenheiten:
Harttmann.
Oienst-Erledigungen.
1) Bei dem K. Ober-Tribunal ist ein Kanzlei-Assistent in widerruflicher Eigen"
schaft anzustellen. Die Bewerber um diese mit dem Normalgehalte von 600 fl. ver-
bundene Stelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bel der gedachten obersten
Gerichtsstelle vorschriftmäßig zu melden.
2) Die mit dem Dekanatamte verbundene katholische Stadtpfarrstelle in Rie dlin“
gen, welche im Pfarrorte 1639 Pfarrgenossen begreift, und nach Abzug von 300 fl. für
einen ständigen Vikar ein jährliches Einkommen von 1660 fl. von eigenen Götern,
Zehenten, Grundgefällen und gestifteren Gebühren gewährt, wird wieder besetzt werden.
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrathe zu
melden, und sich hiebei insbesondere auch über ihre Fähigkeit zu Bekleidung des De'
kanatamts auszuweisen.
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Widerruflich angestellte Diener.
Umter dem 5. d. M. ist die erledigte Forstwartsstelle zu Bernsfelden, im Revier"
und Forstamtsbezirk Mergentheim, dem Waldschüßen Obermäller im Reoier Sim
mersfeld, Forstamts Altensteig, übertragen worden.
Berichtigung.
In dem Regierungsblatt vom 5. d. M. (Nr. 32) S. 430, eile 7 und 38 ist statt „noch vel
fertigt" und „noch verfertigte Gegenstände“ zu lesen: nachverferkigt und nachverfertig!“
Gegenstände.