Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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und Accisestellen die noͤthigen Instruktionen zugegangen sind; so wird nunmehr den 
betheiligten Gewerbetreibenden die genaue Beobachtung jener Verordnung mit dem 
Anfuͤgen in Erinnerung gebracht, daß in denjenigen Faͤllen, in welchen nach K. 2 der' 
selben die Wein= oder Branntweinversendungen mit Frachtbriefen zu begleiten sind, 
diese zugleich die Stelle des zu Controlirung der Wirhhschaftsabgaben, erforderlichen 
Ladscheins (Ministerial-Verfügung vom 18. August 1836, Reg. Bl. S. 365) vertreten, 
demnach bei jenen Getränke-Transporten ein zweiter Ladschein oder Frachtbrief nicht 
auszustellen ist. 
Stuttgart den 12. September 1836. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch das am 5. d. M. erfolgte Ableben des Gerichtsnotars Becher ist 
das in der zweiten Besoldungsklasse stehende Gerichtsnotariat Stuttgart erledigt 
worden. Die Bewerber um dasselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ge- 
richtshofe in Eßlingen zu melden. 
2) Bei dem Eriminal-Senate des K. Gerichtshofs in Ellwangen ist eine Raths- 
stelle in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerbalb drei 
Wochen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
5) Bei dem Eivil-Senate des K. Gerichtshofs in Eßlingen ist eine Rathsstelle 
in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen 
bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
4) Die Bewerber um das in Erledigung gekommene, in der zweiten Besoldunge“ 
Classe stehende Gerichtsnotariat in Tettnang haben sich innerhalb drei Wochen bei 
dem K. Gerichtshofe in Ulm zu melden. 
5) Die Bewerber um das durch die Beförderung des Oberamtmanns in Ulm- 
Regierungsraths Schumm, erledigte, in der ersten Befoldungs-EClasse stehende Ober' 
Amt Ulm haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der Regierung des Donan“ 
Kreises vorschriftmäßig einzureichen. "
	        
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