Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Eintrag im Geburtsregister zu berichtigen oder zu beslätigen, und sich auch 
im Uebrigen darnach zu benehmen. 
Nach den vorstehenden Bestimmungen haben sich die Pfarrämter, so wie die Re- 
giminal= und die Gerichtsstellen zu achten. 
Srtuttgart den 15. September 1836. 
Schwab. Schlaper. 
C) Des Departements des Innern. 
Des katholischen Kirchenraths. 
Bekanntmachung, die Anstellungeprüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste betreffend. 
Die in der Bekanntmachung vom 16. Februar d. J. (Reg. Bl. Nr. 10) für das 
ahr 1836 angekündigte weitere Anstellungsprüfung der katholischen Geistlichen auf 
Kirchenstellen wird am 
Dienstag den 11. Oktober d. J. 
Morgens 7 Uhr in der Kanzlei des K. katholischen Kirchenraths dahier beginnen. 
Hiebei haben alle Prüfungs-Candidaten zu erscheinen, welche 4% #im Laufe dieses 
Jahrs vorschriftmaͤßig gemeldet haben, und weder zu der im April d. J. stattgehabten 
Anstellungspruͤfung einberufen, noch durch besondere Erlasse worden sind. 
Sruttgart den 20. September 1836. Soden. 
O) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, detreffend die Besetzung der K. fürstlich Thurn und Taris'schen Forslverwaltersstelle zu 
Buchau. 
Da die durch den Tod des Grasen von Jenison-Wallworth erledigte 
K. fuͤrstlich Thurn und Taxis'sche Forstverwaltersstelle zu Buchau dem bisherigen
	        
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