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9) Gras, Futterkraͤuter und Heu;
10) Gartengewaͤchse, frische, als:
Blumen, Gemuͤse und Krautarten, Kartoffeln und Rüben, eßbare Wurzeln rc
auch frische Krappwurzeln, ingleichen Feuerschwamm, roh, wie er von den
Baͤumen kommt; auch ungetrocknete Cichorien;
11) Gefluͤgel und kleines Wildpret aller Art;
12) Glasur= und Hafnererz (Alquisoux);
13) Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der frem-
den silberhaltigen Scheidemünze;
14) Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche, gebrauchte
Fabrikgeräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur
eigenen Benutzung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und
Effekten, insofern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, welche ssch
aus Veranlassung ihrer Verheirathung im Lande niederlassen;
15) Holz: Brennholz beim Landtransport, auch Reisig und Besen daraus, serner
Bau= und Nustzholz (einschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren
wird, und nicht nach einer Holzablage zum Verschissen bestimmt ist;
16) Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem
Gebrauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker mit sich führen,
ingleichen Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum
Gebrauch als solche geeignet sind, und welche Handelereisende mit sich führen;
dann die Wagen der Reisendenz ferner Wagen und Wasserfahrzeuge der
Fuhrleute und Schiffer beim Personen= und Waarentransport, gebrauchte
Inventarienstücke der Schiffe, Reisegeräth, auch Verzehrungsgegenstände zum
Reiseverbrauch;
17) Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial);
18) Milch;
19) Obst, frisches;
20) Papier, beschriebenes (Abten und Manuferipte);
21) Saamen von Waldhölzern;
22) Schachtelhalm, Schilf und Dachrohr;