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Ebenso genehmigen Wir die Beschlüsse des Landraths wegen Errichtung eines siebenten
Kurses an dem Taubstummeninstitute zu Würzburg, dann wegen Regulirung der Gehalts=
und Pensionsverhältnisse der Lehrer an dieser letzteren Anstalt und dem Blindeninstitute
in Würzburg.
2. Dem Antrage des Landraths, die Staatsregierung möge die Realschulen in
Staatsanstalten umwandeln, vermögen Wir dermalen eine weitere Folge nicht zu geben,
nachdem die Kammer der Abgeordneten mit Beschluß vom 27. März 1890 über die gleichartige
Petition des Vereins von Lehrern an technischen Unterrichtsanstalten Bayerns zur
Tagesordnung übergegangen ist.
3. Dem Beschlusse des Landraths, zur Verbesserung der landwirthschaftlichen und gewerblichen
Verhältnisse im Spessart für das Jahr 1891 die Summe von 6000 X auszugeben,
ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
4. Den Beschlüssen des Landraths bezüglich der finanziellen Unterstützung der Arbeiterkolonie
in Simonshof und der Naturalverpflegsstationen wird Unsere Genehmigung ertheilt.
5. Den in Bezug auf die Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt Werneck gefaßten
Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg gegenwärtigen Abschied
ertheilen, eröffnen Wir demselben Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Pflege
der Kreisinteressen und verbinden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade.
München, den 16. März 1891.
Luitpold
Prinz von Sayern
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzssch. Dr. v. Müller.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerial-Rath v. Nies.
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