Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

MÆ  13.  119

Ebenso  genehmigen  Wir  die  Beschlüsse  des  Landraths  wegen  Errichtung  eines  siebenten
  Kurses  an  dem  Taubstummeninstitute  zu  Würzburg,  dann  wegen  Regulirung  der  Gehalts=
  und  Pensionsverhältnisse  der  Lehrer  an  dieser  letzteren  Anstalt  und  dem  Blindeninstitute
  in  Würzburg.

2.  Dem  Antrage  des  Landraths,  die  Staatsregierung  möge  die  Realschulen  in
Staatsanstalten  umwandeln,  vermögen  Wir  dermalen  eine  weitere  Folge  nicht  zu  geben,
nachdem  die  Kammer  der  Abgeordneten  mit  Beschluß  vom  27.  März  1890  über  die  gleichartige
  Petition  des  Vereins  von  Lehrern  an  technischen  Unterrichtsanstalten  Bayerns  zur
Tagesordnung  übergegangen  ist.

3.  Dem  Beschlusse  des  Landraths,  zur  Verbesserung  der  landwirthschaftlichen  und  gewerblichen
  Verhältnisse  im  Spessart  für  das  Jahr  1891  die  Summe  von  6000  X  auszugeben,
  ertheilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.

4.  Den  Beschlüssen  des  Landraths  bezüglich  der  finanziellen  Unterstützung  der  Arbeiterkolonie
  in  Simonshof  und  der  Naturalverpflegsstationen  wird  Unsere  Genehmigung  ertheilt.

5.  Den  in  Bezug  auf  die  Angelegenheiten  der  Kreisirrenanstalt  Werneck  gefaßten
Beschlüssen  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

Indem  Wir  dem  Landrathe  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  gegenwärtigen  Abschied
ertheilen,  eröffnen  Wir  demselben  Unsere  wohlgefällige  Anerkennung  seiner  eifrigen  Pflege
der  Kreisinteressen  und  verbinden  hiemit  die  Versicherung  Unserer  Huld  und  Gnade.

München,  den  16.  März  1891.

Luitpold

Prinz  von  Sayern
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Frhr.  v.  Riedel.  Frhr.  v.  Feilitzssch.  Dr.  v.  Müller.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerial-Rath  v.  Nies.

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