Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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in Beruͤcksichtigung seiner nachgewiesenen Kraͤnklichkeit, unter dem Vorbehalte seiner 
Wiederanstellung im Falle der Genesung, in den Ruhestand gnädigst zu versehen, da- 
bei uͤbrigens zu gestatten geruht, daß derselbe, so weit es mit seinen Gesundheits- 
Umständen sich vereinigen lassen möchte, an den Arbeiten und Berathungen des Lehen- 
Raths noch Theil nehme. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 1. v. M. 
das erledigte Cameralamt Wiesensteig dem bei der Finanzkammer des Donatkreises 
angestellten Registrator Franck, und 
vermöge höchster Entschließung vom 2. d. M. das erledigte Oberamt Ulm dem 
seitherigen Universitäts-Amtmann, Universitätsrath Haas zu Tübingen, unter Verlei- 
hung des Titels und Rangs eines Regierungsraths, zu übertragen gnädigst geruhrt. 
U. Verfügungen der Departementée. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Wohnstitz-Veränderung eines Rechtrs-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Clemm zu Stuttgart seinen Wohnsitz nach Urach 
verlegt hat, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 7. November 1836. Schwab. 
B) Der Departements der Justiz, des Innern und 
der Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend die Beslellung der Central-Commission in Ablbsungssachen. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Emrschließung vom 2. d. M. 
die nach Art. 16 des Gesetzes vom 27. Oktober d. J., in Betreff der Beeden und
	        
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