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2) DielVewerber um die il Erledigunz gekommene Stelle eined Univerfftärts-Amt--
manns in. Tübingen, mit welcher ein Gehalt von 1100 fl. vebst freier Wohnung
oder einer angrmessenen Entschädigung für Hausmiethe und die Ausscht auf ein all-
mmähliges Vorrücken in die zweite und erste Besoldungsklasse der Bezirköbeamten ver-
bunden ist, haben sich inmerhalb drei Wochen bei dem akademischen Senate vorschrift-
mäßig zu meldon. Im Uebrigen wird in Beziehung auf die Verhältnisse der Stelle
auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 27. April 1851 (Reg.Bl.
S. 212) verwiesen.
3) Die befähigren Brwerber um die erledigte Stelle eines ersten Lehrers
an der lateinischen Schule und eines evangelischen Stadtpfarrers in
Mergentheim haben sich inurrhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vor-
schrifrmäßlg zu melden. Die Obliegenheiten dieser vereinigten-Stelle find: 21—22 Stum
den wöchentlicher Unterricht in der obersten Klasse der Lehranstalt in den gewöhnlichen
Fächern; an jedem Sonn= und Festtage eine Predigt und Gatechisation, lettere auch
an einigen Feiertagen; die Aufsscht über die evangelische Stadtschule nebst dem Reli-
gions-Unterricht in derselben, und die Seelsorge einer gegen 300 Kirchengenossen be-
greifenden Gemeinde. Auch hat der evangelische Stadtpfarrer den Dekan in einzelnen
Geschäften mit dem K. Oberamte und Oberamtsgerichte zu vertreten. Das Einkom-
men der Stelle besteht in 850 fl. Geld, wozu noch zwei Klafter Holz kommen. Eine
freie. Amrswohnung ist nicht vorhanden. «
4) Die Bewerber um die, bei der Finanzkammer des Donaukreises erledigte
Registratorsstelle, mit welcher der Normalgehalt von 3800 fl. verbunden ist, haben
innerhalb vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschristmäßtig sich zu melden.