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den Oberbaurath v. Barth, seiner Bitte gemaͤß, des Vau-Referats bei dem
K. Bergrath gnädigst enthoben, und dasselbe dem Baurath v. Gros dahier übertragen.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschliehung vom p9. d. M.
das Oberamt Gaildorf dem seitherigen Verweser desselben, Lindenmaper, und
die Stelle eines Oberamtsarztes zu Reutlingen dem Oberamtsarzte Dr. v. Springer
zu Spaichingen gnädigst übertragen,
die erledigte katholische Pfarrei Neukirch, Dekanats Rottweil, dem Pfarrer Hau-
ber zu Großheim, Dekanats Spaichingen,
die erledigte katholische Pfarrei Kolbingen, Dekanats Wurmlingen, dem Pfarr'
verweser Hugger zu Baindt, Dekanats Ravensburg, so wie
die erledigte katholische Pflarrei Weilen unter den Rinnen, Dekanats Speichingen,
dem Caplan Schoeb in Rottweil gnädigst verliehen, und
dem Professor Hering an der Thierarzneischule die von ihm seither in provi-
sorischer Weise versehene Stelle eines technischen Mitglieds der Landgestütrs= Commis-
sion und eines zweiten Thierarztes an dem Landbeschälerstalle definitiv zu übertragen
gnädigst geruhr.
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchsten Dekrets vom
10. d. M. das erledigte Gerichts-Rotariat des Oberamts Stuttgart dem Gericht“
Notar Schleicher in Spaichingen, und
vermöge höchster Entschließung vom 14. d. M. das erledigte Cameralamt Schorn“
dorf dem Cameralverwalter v. Cloß in Wiblingen gnädigst übertragen.
Vermwöge höchster Entschließung vom 2. d. M. haben Seine Königliche
Majestät der Uebertragung der neu errichteten Relais-Posthalterel zu Wellendingen,
Oberamts Rottweil, an den Gastwirth Johannes Widmaier daselbst die landesher'-
liche Bestätigung zu ertheilen gnädigst geruht.
An demselben Tage erhielt der von dem Fürsten v. Waldburg-geil-Trauch'“
burg auf die erledigte katholische Pfarrei Reichenhofen, Oberamts und Dekanats
Leutkirch, patronatisch ernannte Pfarrer Bentele zu Zeil, so wie
der von dem Freiherrn v. Welden-Klein-Laupheim auf die katholische
Marrei Schwörzkirch, Oberamts und Dekanats Ehingen, patronatisch ernannte Caplan
Haßler zu Oberdischingen die landesherrliche Bestätigung.