Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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U. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
à) Bekanntmachung, betreffend die Versetzung des K. fürstlich Thurn und Tarissschen Amtsgerichts= 
Aktuars Schefold. 
Der Aktuar bei dem K. fürstlich Thurn und Taris'schen Amtsgerichte in Scheer, 
Schefold, ist seinem Ansuchen gemäß in gleicher Eigenschaft nach Obermarchthal 
verseht worden; was hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 12. November 1836. Schwab. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das Regierungsblatt auf das Jahr 1837. 
Es werden hiedurch die mit dem Einzuge der Abonnements-Gebühren für das 
Regierungsblatt in den Oberamtsbezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Post- 
ämter aufgefordert, diese Gebühren im Betrag von drei Gulden für den ganzen Jahr-- 
gang 1857, oder, wenn das Regierungsblatt mit der Sammlung der Rechts-Erkennt- 
nisse verlangt wird, im Betrag von vier Gulden, im Laufe des Monats December 
an die Justiz-Ministerial-Casse einzusenden. 
Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich verzögern 
sollte, wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1357 der 
Justiz-Ministerial-Casse von der für die Oberamtbezirke erforderlichen Anzahl von 
Erxemplaren (mit Ausnahme der Freieremplare der K. Amtsstellen) Nachricht ertheilen 
werden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonnements- 
Gebühren zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie allen Privat-Abonnenten frei, für 
den ganzen Jahrgang 1357, oder nur für das erste Semester desselben zu pränumeriren. 
Stuttgart den 15. November 1836. Schwab.
	        
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