Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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dem fuͤr den Unterricht im Schoͤnschreiben und in der Arithmetik am Gymnasium 
und an der Realanstalt in Ulm widerruflich angestellten Real-Lehramts-Candidaten 
Scharpf den Titel eines Präceptors in Gnaden zu verleihen, und 
den Pfarrer Keinath in Limenhofen, Dekanats Nürtingen, seinem Ansuchen 
gemäß, Altershalber in den Ruhestand zu versehen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchsten Dekrets vom 17. d. M. die 
erledigte Rathsstelle bei dem Civil-Senate des K. Ober-Tribunals dem Ober-Justizrath 
Freiherrn v. Breitschwert, von Ellwangen, zu übertragen, und 
den Referendär erster Classe Carl Gustap Breuning aus Besigheim unter die 
Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruhr. Derselbe hat Horb zu seinem 
Wohnsite gewählt. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung 
rom 18. d. M. dem außerordentlichen ärztlichen Mitgliede des Strafanstalten-Collegium 
und Vorstande des Catharinen-Hospitals, Dr. Cleß, den Titel und Rang eines Ober- 
Medicinal-Assessors in Gnaden zu verleihen geruht. 
II. Verfügungen der Departementé. 
Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung in Betreff der Wein-Urkunden für Wirthe (nebst Formular). 
Um die für Getränke-Versendungen an Wirthe längst vorgeschriebenen 
Frachtbriese oder Ladscheine (gestempelte Wein= oder Weinmost-Urkunden) zugleich 
auch den Zoll-Control-Vorschriften (K. Verordnung vom 6. Juni 1856 und Ministerial- 
Verfügung vom 12. September 1856, Reg. Bl. S. 235 und 459) entsprechend ein- 
zurichten, wird statt der bisherigen zweierlei Formulare, Beilagen Nr. 2 und 5 zur 
Vollziehungs-Instruktion über das Wirthschafts-Abgabengeseh von 1827 (Reg. Bl. 
S. 316), das nachstehende einfache Formular zum künftigen Gebrauch mit dem An“' 
sügen vorgeschrieben, daß 
1) diese Ladscheine, wie bisher in Gemäßbeit des g. 6 der kaum gedachten In“ 
struktion, über die unter der Kelter verkauften Weine (Weinmost) durch die
	        
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