Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Nro. 60. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 29. November 1836 
  
Inhalt. 
Könial. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Orbens. — Dienst-Nachrichten. 
Versüqungen der Departemenrs. Wekanmmachung, die Verleihung einer goldenen Eivilverdienst- 
Medaille betreffend. — Verfügung, die Reinlichkeits-Polizei in der Residenz betreffend. — Ergebniß der 
im Oktober d. J. stattgefundenen kathokisch= thrologischen Diensiprüfung zur Anstellung auf Kirchenstellen. 
Dienst-Erledigungen. 6 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 21. d. M. 
an den Ordens-Vicekanzler, dem Obersten v. Lüßow, Commandanten des dritten 
Reiterregiments, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertbeilt, das ihm von des Königs 
von Déuemark Majestät verliehene Commanveurkreuz des Danebrog-Ordens anzuneh- 
men und zu tragen. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestärt haben vermöge höchster Dekrete vom 20. 
und 25. d. M. die nach dem jüngsten Normal-Etat der Kreis-Gerichtéhöfe neu 
errichteten acht, so wie die bei den Gerichtshöfen in Ellwangen und Ulm in Erledi- 
zung gekommenen weiteren drei Rathsstellen nachstehenden Dienern gnädigst zu über- 
magen geruhet: 
1) bei dem Gerichtshofe in Eßlingen, 
dem bisherigen Assessor des Ober-Tribunals, Ober-Justizrath Pfizer, und 
dem Ober-Justizalsessor Freiherrn v. Wächter, bisher in Eßlingen,
	        
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