Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebuͤhren, ohne die bedeutenden Nebeneinnahmen, 
gewaͤhrt, wird in Verbindung mit dem Schul- Inspektorat fuͤr den Dekanatsbezirk Hofen 
wieder besetzt werden. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. ka- 
tholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden; und sich hiebei insbesondere auch 
öber ihre Fähigkeit zu Bekleidung des Schul-Inspektoratamts auszuweisen. 
Es werden wleder beseht werden: k 
9) die katholische Pfarrei Röhlingen; Oberamts und Dekänats Ellwangen, 
welche im Pfarrorte und in sieben Filialweilern 1297 Pfarrgenossen hat; und nach' 
Abzug einer jährlichen Abgabe von 30 fl., nebst den abnehmenden Zinsen an einem 
derzeit noch 2560 fl. betragenden Provisoriums-Capital, ein jährliches beständiges 
Einkommen von 965 fl. aus eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen, Capitalzinsen, 
Besoldungen und gestifteten Gebühren gewährt; wozu noch ziemlich bedeutende Ein- 
nahmen von der. Stole und von Ortsnutungen re. bkommen;: 
10) die katholische Pfarrei Bühlerthann; Oberamts und Dekanats Ellwangen. 
Solche hat in dem. Pfarrorte und in vielen Dörfern, Weilern und Höfen 1974 Pfarr- 
genossen, vier Schulen; nämlich im Pfarrorte, in Fronroth, Kottspiel und Winzen- 
weiler, und gewährt nach Abzug von 365 fl. für einen ständigen Vikar ein jährliches 
beständiges Einkommen von 752 fl. aus eigenen Gütern, Zehnten, Grundgesällen, 
Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren. Zur Obliegenheit des Pfarrers 
gehört derzeit auch, in dem 3 Stunden vom Pfarrorte entfernt liegenden Filialdorfe 
Kottspiel bis zur Wiederbesehung der dortigen Caplanei, oder bis zu deren Erhebung 
zu einer eigenen Pfarrei; wöchentlich zwei gestistete Messen zu lesen, wofür er jedoch 
eine besondere, von dem Pfarrei-Einkommen unabhängige Belohnung erhält;: 
II) die katholische Pfarrei Geißlingen, Oberamts und Dekanats Ellwangen, 
welche in dem Pfarrdorfe und in einem Filialweiler 597 Pfarrgenossen begreift, und 
mit einem jährlichen Einkommen von 625 fl. aus eigenen Gütern, Zehnten, Grund- 
gefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestisteten Geböhren verbunden ist. 
Die Bewerber dieser drei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bei dem? 
K. katholischen Kirchenrathe vorschristmäßig zu melden. 
Am 28. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat September ausgegeben worden 
– 
  
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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