Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

Formular Lit. F. 
Neckar-Kreis. 
Köngen, 
Oberamts Eßlingen. 
Summarisches Steuer-Vermögens-Register. 
Angelegt im Jahr 
Vorbemerkungen. 
Der Grundbesitz eines jeden Steuer-Contribuenten (nach alphabetischer Ordnung 
oder nach der Ordnung der Hausnummern) wird hier seinem Steueranschlage nach 
eingetragen, und von Jahr zu Jahr nach dem wirklichen Besißstande richtig gestellt. 
Eben dieses ist rücksichtlich des Gewerbesteuer-Catasters der Fall. Ist keine Ver- 
a##nderung eingetreten, so bleibt die vorige Summe unveränderrt stehen. 
Das steuerbare Vermögen und das Gewerbe eines jeden Contribuenten wird nach 
dem Steuer-Capital, und wo Steuersimplen eingeführt sind, zugleich nach solchen, mit 
Unterscheidung des alt= und neusteuerbaren Vermögens, bei dem jährlichen Steuersatze 
berechnet. Sind keine Steuersimplen eingefuͤhrt, so fallen die betreffenden Columnen 
in dem Register hinweg. 
HBommen neben alt= und neusteuerbarem Vermögen auch Grundstücke vor, welche 
nur zu Gemeinde= und Amts-Corporations-Anlagen beizutragen haben, so ist der 
Steueranschlag von solchen Gütern zwar unter dem altsteuerbaren Vermögen einzu- 
bringen, es ist jedoch dieses besonderen Steuerverhältnisses unter der Columne „Bemer- 
kungen“ und bei der Hauptsumme des Steuer-Capitals des betreffenden Steuer-Comtri= 
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