Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Ministerium des Innern. Verfuͤgung, betreffend die oberamtliche Verzeichnung der durch 
das Gesetz in Betreff der Beeden 2c. vom 27. Oktober 1856 für aufgehoben oder ablösbar er- 
klärten Abgaben. 662. 
22. Ebend. Den Besuch der Landes-Universstät betreffend. 675. 
— Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Civilver- 
dienst-Medaille. 678. 
23. Minister ium des Innern. Bcekanntmachung, die Erhoͤhung der Stations-Distanz zwischen 
Ochsenhausen und Wurzach betreffend. 676. 
24. Studienrath. Termin fuͤr die Pruͤfung der Universitaͤts-Candidaten. 677.. 
49. 
II. 
Alphabetisches Sach-Regi ster. 
A. 
Abgaben, s. Beeden, Steuern. 
Ablösungsgesetze. Verfügung des Ministerium des Innern, betreffend die Einleitung der Vollziehung der 
Ablösungsgesetze vom 27.,28. und 29. Oktober 1856. 580. Verfügung des Finanz-Ministerium 
in Betreff dieser Gesetze 588. S. auch Beeden, Frohnen, leibeig enschofrliche Leistungen. 
Ablösungssachen. Bestellung der Central-Commission in Ablbsangssachen, 592. 
Abverdienen dffentlicher Schuldigkeiten. Verfahren dabei. 46. 
Accise. Verfügung, betreffend die nach dem neuen Finanzgesetz eintretenden Accise-Erleichterungen. 363. 
Adel. Bestätigung des gräflich v. Bissin gen'schen Familienvertrags. 194. Weitere Bekanntmachung, 
betreffend die Vollziehung der K. Deklaration uͤber die staatsrechtlichen Verhaͤltnisse des 
ritterschaftlichen Adels, in besonderer Beziehung auf den Freiherrn v. Hayn. 264. Deßgl. 
auf den Grafen Reuttner v. Weyl. 316. S. auch Standesherren. 
Aerzte. Aufnahme von solchen, s. Prüfungen bei dem Medicinal-Collegium. 
Amtswohnungen. Uebernahme derselben von den abtretenden Bewohnern und Uebergabe an die 
neuen Bewohner. 3440. 
Arbeiten, öffentliche. Verfahren bei Absendung der Strasschuldner zu solchen. 36. 
Ausgleichungs-Abgaben. Im Verkehr mit der freien Stadt Frankfurt. 183. 
Aushebung. Repartition der Contingente von 1656. 38. Bekanntmachung der Loosmummern, mit 
denen die Contingente schließen. 201. Gesetz, die Aushebung für die Jahre 1857, 1838 
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