Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Nro. 15. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Montag den 13. März 1837. 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Künigliche Verordnung in Vetreff der Befihigung zu Anstellungen in dem Departement 
des Kriegswesens. — Dienst-Nachrichten. 
Perfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung der unter dem 
5. April 1336 ausgesetzten Preise sũr die Hervorbringung vorzüglichen Flachses, und die Aussetzung neuer 
Hbein für diesen Gegenstand. — Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten 
ünglinge. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung 
in Betreff der Befähigung zu Anstellungen in dem Departement des Kriegswesens. 
Wilheilm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Beziehung auf die Befähigung zu Anstellungen in dem Departement des 
Kriegswesens verordnen und verfügen Wir, nach Anhdrung Unseres Geheimen 
Rathes, wie folgt: 
6. 1. 
Die Befähigung zur Anstellung im Departement des Kriegswesens ist bei Stel- 
len, für deren Categorie bei Anslellungen in den übrigen Departements die höhere
	        
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