Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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einer Classe fuͤr eilf- oder zwoͤlf- bis vierzehnjaͤhrige Knaben. Der aufzustellende 
Reallehrer hat Letzteren in Religion, deutscher und franzoͤsischer Sprache, Arithmetik 
und Geometrie, Geographie, Geschichte und Zeichnen woͤchentlich 28 Lehrstunden zu 
geben, auch in der zu errichtenden sonntäglichen Gewerbeschule 2 Stunden, im Ganzen 
also wöchentlich 30 Stunden, zu übernehmen. Weiter erforderliche Lehrstunden 
werden durch Rebenlehrer besorgt. Der jährliche Gehalt des Reallehrers, welcher 
keinen Antheil am Elaßgelde hat, besteht in 600 fl. in Geld und 70 fl. für Haus- 
miethe. Die befähigten Bewerber um diese neuerrichtete Reallehrerstelle haben sich 
innerhalb vier Wochen unter genauer Angabe ihrer persönlichen Verhältnisse 2c. bei 
dem K. Studienrathe zu melden. 
8)) Das zu besehende Bezirks-Rabbinat Mühringen, Oberamts Horb, welches 
neben freier Wohnung, neben Vergütung der Reise= und Zehrungskosten bei dem 
auswärts zu haltenden Gottesdienste und neben den zu 1l1o fl. angeschlagenen Stol- 
gebühren, eine Besoldung von 590 fl. bei der israelitischen Central-Kirchenkasse ge- 
währt, besreift 1704 Israeliten in den Kirchengemeinden Mühringen, Wankheim, 
Oberamts Tübingen, Reringen, Baisingen und Nordstetten, Oberamts Horb, und in den 
mit eigenem Gotteodienste versehenen Filialen Rottweil, Unterschwandorf, Oberamts 
Nagold, und Mühlen am Reckar, Oberamts Horb. Die Entfernung des Rabbinatssitzes 
Möühringen von Rottweil beträgt 11, von Wankheim 8, von Reringen 3, von Bai- 
singen 31 und von Unterschwandorf 4 Poststunden. Der Rabbine hat an jedem 
Sabbath und an den Hauptfesttagen der jüdischen Kirche Predigt und Catechisation, 
und zwar an den Sabbathen abwechslungsweise in dem Rabbinatssitze und in den 
übrigen vier Kirchengemeinden, in den Filialen Unterschwandorf und Mühlen am 
Neckar aber je am dritten Sabbath, an welchem der Gottesdienst an das Mutterort 
käme, so wie in dem Filial Rottweil zweimal im Jahr zu halten, und in dem 
Rabbinatssiße der erwachsenern Jugend den Religions-Unterricht in drei wöchentlichen 
Stunden zu ertheilen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich unter Angabe 
ihrer persèônlichen und Familien-Verhältnisse, so wie ihrer Bildungs-Laufbahn binnen 
vier Wochen bei der israelitischen Ober-Kirchenbehörde zu melden. 
9) Das zu besetzende Bezirks-Rabbinat Braunöbach, Oberamts Künzelsau, mit 
welchem neben freier Wohnung, neben Vergütung der Reise= und Zehrungskosten
	        
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