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einer Classe fuͤr eilf- oder zwoͤlf- bis vierzehnjaͤhrige Knaben. Der aufzustellende
Reallehrer hat Letzteren in Religion, deutscher und franzoͤsischer Sprache, Arithmetik
und Geometrie, Geographie, Geschichte und Zeichnen woͤchentlich 28 Lehrstunden zu
geben, auch in der zu errichtenden sonntäglichen Gewerbeschule 2 Stunden, im Ganzen
also wöchentlich 30 Stunden, zu übernehmen. Weiter erforderliche Lehrstunden
werden durch Rebenlehrer besorgt. Der jährliche Gehalt des Reallehrers, welcher
keinen Antheil am Elaßgelde hat, besteht in 600 fl. in Geld und 70 fl. für Haus-
miethe. Die befähigten Bewerber um diese neuerrichtete Reallehrerstelle haben sich
innerhalb vier Wochen unter genauer Angabe ihrer persönlichen Verhältnisse 2c. bei
dem K. Studienrathe zu melden.
8)) Das zu besehende Bezirks-Rabbinat Mühringen, Oberamts Horb, welches
neben freier Wohnung, neben Vergütung der Reise= und Zehrungskosten bei dem
auswärts zu haltenden Gottesdienste und neben den zu 1l1o fl. angeschlagenen Stol-
gebühren, eine Besoldung von 590 fl. bei der israelitischen Central-Kirchenkasse ge-
währt, besreift 1704 Israeliten in den Kirchengemeinden Mühringen, Wankheim,
Oberamts Tübingen, Reringen, Baisingen und Nordstetten, Oberamts Horb, und in den
mit eigenem Gotteodienste versehenen Filialen Rottweil, Unterschwandorf, Oberamts
Nagold, und Mühlen am Reckar, Oberamts Horb. Die Entfernung des Rabbinatssitzes
Möühringen von Rottweil beträgt 11, von Wankheim 8, von Reringen 3, von Bai-
singen 31 und von Unterschwandorf 4 Poststunden. Der Rabbine hat an jedem
Sabbath und an den Hauptfesttagen der jüdischen Kirche Predigt und Catechisation,
und zwar an den Sabbathen abwechslungsweise in dem Rabbinatssitze und in den
übrigen vier Kirchengemeinden, in den Filialen Unterschwandorf und Mühlen am
Neckar aber je am dritten Sabbath, an welchem der Gottesdienst an das Mutterort
käme, so wie in dem Filial Rottweil zweimal im Jahr zu halten, und in dem
Rabbinatssiße der erwachsenern Jugend den Religions-Unterricht in drei wöchentlichen
Stunden zu ertheilen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich unter Angabe
ihrer persèônlichen und Familien-Verhältnisse, so wie ihrer Bildungs-Laufbahn binnen
vier Wochen bei der israelitischen Ober-Kirchenbehörde zu melden.
9) Das zu besetzende Bezirks-Rabbinat Braunöbach, Oberamts Künzelsau, mit
welchem neben freier Wohnung, neben Vergütung der Reise= und Zehrungskosten