Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Nro. 24. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Donnerstag den 11. Mai 1837. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfigung, betreffend die Einrichtung der Pensionskasse und der 
Wittwenkasse der Volksschullehrer. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Der Departements“ des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Einrichtung der Pensionskasse und der Wittwenkasse der Volkeschullehrer. 
Zu Einrichtung der in dem Gesehe über die Volksschulen vom 29. September 
1836, Art. 60 und 61, angeordneten Cassen, nämlich 
der Schullehrer-Pen sionskasse und 
der Schullehrer-Wittwenkasse, 
wird in Gemäßheit höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
1. d. M. Folgendes verfügt:
	        
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