Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Aenderungen in der Eintheilung angrenzender Cameralbezirke auf die in der nach- 
stehenden Uebersicht angegebene Weise zu genehmigen, und aus diesem Anlaß die 
Cameralaͤmter Leon berg und Neuenbuͤrg von der zweiten in die erste Be- 
soldungsklasse vorzuruͤcken, auch zugleich dem in den letzten Jahren durch Zutheilung 
von Forstgefaͤllen vergroͤßerten Cameralamt Altensteig statt der Besoldung dritter 
die Besoldung zweiter Classe zu ertheilen gnaͤdigst geruht. 
Diese Anordnungen, wonach die seitherigen Cameralaͤmter Merklingen und 
Herrenalb (Reg. Bl. von 1819, Nr. 32) aufhoͤren, werden unter dem Anfuͤgen 
zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselben mit dem Anfang des naͤchstkuͤnftigen 
Etatsjahrs, 1. Juli 1857, in Wirbung zu sehen sind. 
Stuttgart den 6. Mai 1837. Herdegen. 
Beilage. Uebersicht 
der durch höchste Entschließung vom 1. Mai 1857 genehmigten Cameral= 
Bezirks-Veränderungen. 
  
Das Cameralamt hat zu übernehmen: hat abzutreten: 
  
1) Im Reckarkreise. 
a) Leonberg, von dem aufgeldsten Cameralamtsan das Cameralamt Stutt- 
Merklingen, gart, den im Oberamts- 
a)die Orte des Oberamtsbezirks) bezirb Stuttgart gelegenen 
Leonberg: Ort 
1) Friolzheim, Bothnang. 
2) Hausen an der Würm, 
3) Heimsheim, 
4) Malmsheim, 
5) Merklingen, 
6) Münklingen, 
7) Perouse, 
8) Weil die Stadt, und 
das zum Forstamt Leonberg gehörige 
Revier Warmbronn; 
b) Sindelfingen, b) die Orte des Oberamtsbezirks 
Böblingen: 
1) Däbingen, und 
2) Schaffhausen. 
  
 
	        
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