Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Ferner haben Hoͤchstdieselben unter dem 5. d. M. dem Rittmeister erster 
Classe v. Adelsheim im Invaliden-Corps den Titel eines Majors ertheilt, 
den Schühen-Offzier, Oberlieutenant Dounz des dritten Infanterie-Regiments 
auf sein Ansuchen als Compagnie-Offizier eingetheilt, und dagegen 
den Ober-Lieutenaut v. Reizenstein desselben Regiments zum Schüßen-Osfizier 
ernannt. 
Durch höchste Entschließang Seiner Königlichen Majestät vom 7. d. M. 
wurde die erledigte evangelische Pfarrei Reusten, Dekanats Herrenberg, dem Pfarrer 
Schneider in Frauenzimmern, Dekanats Brackenheim, 
die erledigte evangelische Stadtpfarrei Neubulach, Dekanats Calw, dem Pfarrer 
Goez in Affalterbach, Dekanats Marbach, und 
die erledigte evangelische Pfarrri Uihingen, Dekanats Göppingen, dem Pfarrer 
Zeller in Dürrnan, desselben Debanats, gnädigst übertragen, auch 
durch höchste Entschließung von demselben Tage der katholische Pfarrer Lieber- 
mann zu Mariazell, Dekanats Oberndorf, auf die erledigte Caplanei zu Hunder- 
singen, Dekanats Riedlingen, versetzt. 
II. Verfügungen des Geheimen Rathes. 
Bekanutmachung in Betreff der Unstatthaftigkeit von Rekursen an den K. Geheimen Rath in Gewerbe, 
Concessionssachen. 
Bei dem K. Geheimen Rathe werden nicht selten, in Form von Vitten oder 
Beschwerden, Aenderungen von Ministerialbeschlüssen nachgesucht, wodurch Conces-= 
sionen zu Abhaltung von Märkten, Errichtung von Apotheken, Betrieb von Wirth= 
schaft-, Kram-, Hausir= und anderen Gewerben verweigert oder ertheilt worden sind. 
Da jedoch die Ertheilung von Gewerbe-Concesstonen von dem Ermessen der Ver- 
waltungsbehörden abhängt, und eine Beschwerdeführung darüber bei dem Geheimen 
Rathe nur demjenigen zustehen ka#nn, der dadurch in einem auf Gesehe oder auf 
einem besonderen Titel gegründeten öffentlichen Rechte verletzt zu seyn glaubt; so
	        
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