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von Feuergewehren, welche durch die Schwanzschraube geladen und durch die Be-
wegung derselben gespannt werden (Reg. Bl. v. 1832, S. 257 u. v. 1835, S. 15),
wegen mehr als zwei Jahre lang unterbliebener Ausübung des Patentgegenstandes
im Inland durch zur Rechtsbraft gelangtes Erkenntniß des Ministerium des Innern
vom 25. Februar 1857, auf den Grund der Art. 157 u. 158 der revidirten Gewerbe-
Ordnung vom 5. August 1836 für erloschen erklärt worden ist; so wird dieß zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 17. Juli 1837. Schlayer.
2. Des Medizinal-Collegium.
Aufnahme von ausübenden Aergten und Wundärzten.
Nach erstandener Prüfung sind die Doktoren der Medizin und Chirurgie, Theo-
dor Groß, von Stuttgart, und Carl August Kröner, von Gmünd, zur Ausübung
der Medizin und Chirurgie, und der Dobtor der Medizin, Eduard Harttmann,
von Balingen, zur Ausübung der Medizin ermächtigt worden.
Stuttgart den 10. Juli 1857. Wächter.
5. Des katholischen Kirchenraths.
Prcise-Vertheilung an kathelische Schullehrer für die Beantwortung einer Preisfrage.
Ueber die den katholischen Schullehrern und Provisoren für das Jahr 1855—36
aufgegebene Preisfrage (Reg. Bl. v. J. 1855, S. 275) find neun Abhandlungen ein-
gekommen, von welchen jedoch eine wegen Versäumung des Termins nicht berück-
sichtigt werden konnte. Es hat nun zwar keine der eingekommenen Abhandlungen
den Forderungen der Aufgabe in Beziehung auf Vollständigkeit, Einfachheit und
methodische Anordnung vollkommen entsprochen, jedoch wurden unter Berücksichtigung
des Endzwecks der fraglichen Preisaufgabe folgende drei Abhandlungen für beziehungs-
weise preiswürdig erachtet, und zwar des ersten Preises die Abhandlung mit dem
Motto: ·
„Das edelste Ziel auf dem kürzesten Weg;“
ihr Verfasser ist der Schulmeister Franz Anton Weinmann in Ehingen.