Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Cresbach und Reichertshausen, 864 Parrgenossen. Das verwandelte Einkommen 
dieser Stelle ist über Abzug des geseßlichen Beitrags zum Geistlichen-Besoldungs- 
Verbesserungs-Fonds zu 855 fl. nach Sportelpreisen berechnet. Die Bewerber werden 
aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor- 
schriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die 1751 Kirchengenossen enthaltende Pfarrei Mundels- 
heim, Dekanats Marbach, deren verwandeltes Einkommen zu 771 fl. nach Sportel- 
preisen berechnet ist, werden hiemit aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Jungingen, Dekanats Ulm, haben 
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consisiorium vorschriftmäßig zu melden. 
Das Einkommen beläuft sich nach geschehener Verwandlung einiger Theile desselben, 
mit Zurechnung eines Beitrags vom Vesoldungs-Verbesserungs-Fonds, auf 600 fl. 
nach Sportelpreisen. Die Zahl der Kirchengenossen beträgt 555. 
Es werden wieder beseht werden: 
7) die katholische Pfarrei Hasenweiler, Oberamts und Dekanats Ravens- 
burg, welche im Pfarrdorfe und in einigen Filialweilern 504 Pfarrgenossen begreift, 
und aus eigenen Gütern, Zehnten, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein firir- 
tes Einkommen von 980 fl. gewährt; 
8) die katholische Pfarrei Westerheim, Oberamts Geislingen und Dekanars 
Eybach, welche in dem Pfarrorte 844 Pfarrgenossen, und von eigenen Gütern, 
Zehnten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein 
beständiges Einkommen von 850 fl. har; 
9) die katholische Pfarrei Wilhelmskirch, Oberamts und Dekanats Ravensg- 
burg, mit 339 Pfarrgenossen im Pfarrorte und in verschiedenen Weilern und Höfen, 
und mit einem ftrirten Einkommen von 625 fl. aus dem Pfarrgarten, aus Besol- 
dungen und gestifteten Gebühren. 
Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bei dem 
katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. 
Am 26. v. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Moi ausgegeben worden.
	        
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