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. 1.
Der Gesamtaufwand in beiden Schulem auf das Lehrpersonal, auf die Unter-
richtsmittel und auf die Schülerinnen wird nach einem von dem Ministerium des
Innern jedes Jahr festzuseßenden Etat, so weit derselbe: nicht durch den Aversal-
Ersatz der Schölerinnen (F. 12) oder durch besondere Stlftungs-Einnahmen gedeckt
ist, aus der Staatskasse bestritten, und ist in den Rechnungen der beiden Kranken-
An##alten, an welchen die Hebammenschulen bestehen, darzustellen.
Stuttgart den 7. August 1857. Schlaper.
2. Des Medizinal-Collegium.
Aufnahme von ausübenden Aerzten und Wundirzten.
Die Dobtoren der Medizin und Chirurgie, Carl Honold, von Hall, und Hein-
rich Landerer, von Maulbronn, sind nach erstandener Prüfung zur Ausübung der
innern Heilkunde und der Wundarzneikunde ermächtigt worden.
Stuttgart den 1. August 1837. Wachter.
5. Der General-Direktion der K. Württembergischen Posten.
Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung der Postentfernung von Neuenbürg nach Wilferdingen.
Mit Hcochstlandesherrlicher Genehmigung ist ble. Postenrfernung von Meuen-
bürg nach der Großherzoglich Badischen Poststirtion Wilfer din gen auf eine ein-
sache Post oder zwei Meilen festgesebt wordem; was hiermit zu böffentlicher Kennt-
niß gebracht wird.
Frankfurt a. M. den 27. Juli 1837.
In Abwesenheit des General-Postdircktors:
Freih. v. Epplen. C. Müller.
4. Des evangelischen Consistorium.
Darstellung des Zustandes des Besoldungsverbesserungs-Fonds für. evanhelische Geistliche auf Georgie 1836.
Nachdem die Rechnung über den Vesoldungss ungs-Fonds von, Georgii
1855—36 von der K. Oberrechnungskammer revidirt und jüstifücirt ist, wird unter
Beziehung auf die früheren Bekanntmachungen folgende Darstellung des Zustandes
dieses Fonds zur öffentlichen Kenntniß gebracht.