Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Anwendung der Lehre der Proportionen. 
Die vier Species der Buchstabenrechnung. 
b) Geometrie. 
Das erste, zweite und dritte Buch von Legendre's Geometrie, in's Deuische 
uͤbersetzt von Crelle. 
G. Pspychologie. 
Kenntniß der Hauptvermoͤgen der menschlichen Seele und der Hauptgesetze ihrer 
Wirksamkeit. 
H. Zeichnen. 
Freihandzeichnen bis einschließlich der Köpfe. 
I. Schönschreiben. 
Deutliche und schöne Handschrift in deutscher und lateinischer Schrift. 
Stuttgart den 14. August 1857. v. Huͤgel. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
5) Belanntmachung, betreffend die Ausgleichungs-Abgaben im Verkehre zwischen Württemberg und 
Bayern. 
Mit der Arone Bayern ist auf den Grund des Zollverei trags vom 
22. Mai 1833 uͤber die im Verkehre zwischen Wuͤrttemberg und Bayern zu erheben- 
den Ausgleichungs-Abgaben die nachfolgende Vereinbarung getroffen und von Seiner 
Koͤniglichen Majestaͤt gnaͤdigst genehmigt worden. 
Vom ersten Oktober laufenden Jahrs an wird erhoben: 
I. In Württemberg: 
1) von Bier, welches aus Rheinbapern übergeht, dres Gulden vom würt- 
tembergischen Eimer braunen, und zwei Gulden vom württembergischen Eimer 
weißen Biers, 
2) von Branntwein, er mag aus Bagyern diesseits des Rheins oder aus 
Rheinbayern übergehen, fünf Gulden vom württembergischen Eimer, 
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