Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Die Geschichte des Strafrechts traͤgt vor Canzler Dr. v. Waͤchter. 
Das gemeine katholische und protestantische Kirchenrecht, mit beson- 
derer Ruͤcksicht auf die kirchlichen Einrichtungen und Gesetze Wuͤrttembergs, traͤgt 
sechsmal von 11—12 Uhr vor Prof. Dr. Lang. 
Die Theorie des gemeinen deutschen und württembergischen Eivil- 
Prozesses, nach seinem Lehrbuche (Tübingen 1836), sechsmal wöchentlich von 
83—9 Uhr und einmal (Donnerstags) von 9—10 Uhr, trägt vor Prof. Dr. Scheurlen. 
Die Theorie der fummarischen Prozesse und des gemeinen deutschen 
und württembergischen Conkursprozesses nach Martin's Lehrbuch (eilfte 
Auflage) wöchentlich dreimal von 5—6 Uhr lehrt Prof. Dr. Michaelis. 
Den gemeinen deutschen und württembergischen Strafprozeß nach 
Martin's Lehrbuch (vierte Auflage), fünfmal wöchentlich von 5—“" Uhr, Prof. 
Dr. Hepp. · 
Ein Collegium uͤber Referirkunst ist auf besonderes Verlangen zu halten 
erboͤtig Prof. Dr. Scheurlen. 
H. Heilkunde. 
Prof. Dr. Baur liest Osteologie in der Stunde von 9—10 Uhr, in einer Abend- 
stunde wird er anatomische Repetitionen halten, auch ertheilt er Unterricht 
im Praͤpariren. 
Prof. Dr. Rapp haͤlt Demonstrationen der Anatomie des Menschen 
in der Stunde von 2—5 Uhr. 
Privatdocent Dr. Schill trägt wöchentlich fünfmal allgemeine Patholo- 
gie von 8—9 Uhr vor. 
Prof. Dr. Autenrieth trägt Semiotik und Diagnostik von 4—5 Uhr vor. 
Derselbe liest Formulare in zwei Stunden wöchentlich. 
Prof. Dr. Märklin wird Pharmakognosie in noch zu bestimmenden 
Stunden vortragen. " 
Prof. Dr. F. v. Gmelin wird den zweiten Theil der speciellen Krank— 
heitslehre von 8—9 Uhr vortragen. 
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