Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

426 
Der Fechtboden taͤglich (Sonn- und Donnerstag ausgenommen) Nachmit- 
tags von 122 —2 Uhr. 
Das Ende der Herbstferien ist auf den 23. Oktober festgesetzt. Den 26. Okto- 
ber wird die Eroͤffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht 
werden, und die Hauptvorlesungen werden am 26. ihren Anfang nehmen. Acht 
Tage später darf nach der K. Verordnung vom 26. December 1834 (Reg.Bl. von 1836, 
S. 17) ohne besondern Grund beine Immatrikulation mehr stattfinden. Zum Zwecke 
für diese hat sich jeder neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach 
seiner Ankunft bei der Immatrikulations-Commission zu melden und die nöthigen 
Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 10. August 1857. Scheurlen. 
Dienst-Erledigung. 
Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Hohenmemmingen, Dekanats 
Heidenheim, welche in dem Mutterorte 537, in dem eine Stunde entfernten Filial 
Sachsenhausen 177 Einwohner zählt, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. In dem Filial wird neben 
den Casual-Gottesdiensten jeden zweiten Sonntag eine Predigt gehalten, und derselben 
in den Sommermonaten eine Kinderlehre angehängt. Das Einkommen, dessen unge- 
eignete Theile verwandelt worden sind, ist nach Sportelpreisen zu 1123 fl. berechner.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.