Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Nro. A4. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 2. September 1837. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Besezung des K. fürstlich Lhurn 
und Tarxis'schen amheriche# Notariats und Amtegerichts-Aktuariats zu Schloß Neresheim. — Ver- 
fügung, dle dießjährige Feier des landwirthschaftlichen Festes in Cannstadt betrefend. — Aufnahme von 
ausübenden Aerzten. — Verfüqung, die Vornahme einer Prüfung im Forstfache tetrefend 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementé. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, betreffend die Besetzung des K. fürsllich Thurn und Taris'schen Amtsgerichts- 
Notariats und Amtzgerichts-Aktuariats zu Schloß Neresheim. 
Das K. fürstlich Thurn und Taris'sche Amtogerichts-Notariat zu Schloß Neres- 
heim ist dem dortigen Amtsgerichts-Aktuar v. Bagnato, und das hiedurch erledigte 
Amtsgerichts-Aktuariat daselbst dem Justiz-Referendär erster Classe Wiedenmann, 
von Dischingen, übertragen worden; was hiemit zu öffentlicher Kenntniß gebracht wirb. 
Stuttgart den 26. August 18537. Schwab. 
) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, die dießjährige Feier des landwirthschaftlichen Festes in Cannstadt betreffend. 
In Beziehung auf das nächstbevorstehende landwirthschaftliche Fest in Cannstadt 
findet man sich veranlaßt, Folgendes bebannt zu machen:
	        
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