Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Nro. 45. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 8. September 1837. 
Inhalt. 
Könisl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Portotaxe für Versendung von 
Druckschriften unter Kreuzband und von Waarenmustern durch die Briefpost. — Bekanntmachung, die 
Anstellungsprüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste betreffend. — Verfügung, betreffend eine 
Aenderung der Umgelds-Commissariats-Bezirke. — Verfügung, betressend die Diäten des Forstpersonals. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. ist der Revierförster Dürr in 
Stubersheim, Forstamts Alpeck, wegen börperlicher Gebrechen, vorbehältlich der Wieder- 
Anstellung desselben für den Fall wiedererlangter Diensttüchtigkeit, in den Pensions- 
stand gesetzt, sodann 
vermöge Entschließung vom 2. d. M. dem quiescirten Regierungs-Sekretär, 
vormaligen Rechts-Praktikanten Bach, zu Neresheim, die erneuerte Ermächtigung 
zu Ausübung der Rechtsprarxis während seines Quicocenzstandes ertheilt worden. 
(Vergl. Reg. Bl. Lom Jahre 1832, S. 438.)
	        
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