Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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den Oberamtsgerichts-Abtuar Ziegler in Riedlingen auf die Gerichts-Aktuars- 
sielle in Waldsee, und 
den Oberamtsgerichts-Abtuar Högg in Wiblingen in gleicher Eigenschaft zu dem. 
Oberamtsgerichte Riedlingen zu verseßen, auch 
die erledigte Gerichts-Notarsstelle in Weinsberg dem Oberamtsgerichts-Abtuar 
Stierlin in Gaildorf, vorerst in widerruflicher Eigenschaft, zu übertragen geruht. 
Die patronatische Nomination des Pfarrers v. Breitschwert zu Unterregen- 
bach, Debanats Langenburg, auf die evangelische Pfarrei Mühlhausen, Dekanats 
Cannstadt, wurde den 27. v. M. bestätigt. 
11. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
2) Verleihung der goldenen Cioilverdicusi-Medaille an den Schultheißen Otterbach zu Wolpertshaufen, 
Oberamts Hall. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
25. d. M. dem bisherigen Schultheißen Otterbach zu Wolpertshausen, Oberamts 
Hall, in Rücksicht auf seine vieljährige ausgezeichnete Amtsführung, die goldene 
Civilverdienst-Medaille zu verleihen gnädigst geruht haben, so wird dieses zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 26. Oktober 1837. Schlaper. 
b) Bekanntmachung einer Abänderung in der Classifikation der Gemeinde Klein-Sachsenheim, Oberamts 
Vaihingen. 
Die Gemeinde Klein-Sachsenheim, Oberamts Vaihingen, ist in Gemäßheit der 
Verfügung vom 14. April 1829 aus der dritten in die zweite Ckasse der Gemeinden 
verseht worden; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 50. Oktober 1837. Schlaper. 
P) Verfügung, betreffend den Verkauf von ärzklichen Geheimmitteln. 
Zu Bewirkung einer gleichförmigen Anwendung des F. 5 der Verordnung vom 
5. Juni 1808 wegen des Verkaufs ärztlicher Geheimmittel (Reg. Vt. S. 314) wird 
hiemit in Gemäßheit höchster Entschließbung vom 27. d. M. verfügt wie folgt:
	        
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