Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consstorium
  vorschriftmäáßig  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrstelle  in  Schwenningen,  Dekanats
Tuttlingen,  desgleichen  die  Bewerber  um  die  ebendaselbst  neuerrichtete  Helferstelle
baben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bel  dem  evangelischen  Consistorium  zu  melden.
Die  Gemeinde  zählt  3733  Kirchengenossen.  Der  Pfarrer  hat,  als  solcher,  die  eigentlichen
Parochialgeschäfte  nebst  der  Führung  des  Familienregisters,  deßgleichen  an  Fest=  und
Communiontagen,  wo  auch  der  Helfer  Nachmittags  predigt,  die  Morgenpredigt.  In  die
Schülaufsicht,  in  den  Religions-Unterricht  der  Schuljugend  und  der  Confirmanden  2c.
theilen  sich  beide  Geistliche  nach  Geschlechtern;  sie  wechseln  an  den  gewöhnlichen
Sonntagen  in  Absicht  auf  Predigt  und  Gatechese  mit  einander  ab,  und  demjenigen,
welcher  die  Catechese  zu  halten  hat,  liegen  die  Casnalien  und  übrigen  Gottesdienste,
so  wie  die  Führung  der  Kirchenbücher  in  der  angetretenen  Woche  ob.

Mit  beiden  Stellen  sind,  außer  den  ihnen  vorbehaltenen  Göterstücken,  für  die
nächsten  neun  Jahre  noch  weitere,  zur  Verwandlung  bestimmte,  verbunden,  welche
das  Cameralamt,  unter  Mitwirkung  der  betheiligten  Geistlichen,  von  drei  zu  drei  Jahren
zu  verpachten  hat.  Die  dermalige  Pachtrente  derselben  beträgt  1091  fl.  Von  dieser
Summe  sind  dem  zu  1500  fl.  in  den  Preisen  des  Sportelgesetes  berechneten  Einbommen
  der  Pfarrstelle  851  fl.,  dem  zu  904  fl.  berechneten  Einkommen  des  Diakonats
aber  240  fl.  zugeschieden,  und  in  demselben  Zahlenverhältnisse  werden  künftig  die
Antheile  an  dem  etwa  sich  ändernden  Gesamtertrage,  so  wie  bei  dereinstiger  Abtretung
  der  Güter  die  Antheile  an  dem  Aequivalente  bestimmt  werden.  Auf  die  Saatund
  Beslellungskosten  sämtlicher  Pfarrgüter  aber  sind  972  fl.  aus  dem  Interkalar-Einkommen
  verwendet  worden,  welche  von  den  neuen,  in  den  Genuß  eintretenden
Geistlichen  nach  Verhältniß  ihrer  Antheile  zu  ersehen  sind.

Es  werden  wieder  beseht  werden:

3)  die  Caplaneistelle  zu  Bodunegg,  Oberamts  und  Dekanats  Ravensburg,  mit
welcher  die  gewöhnlichen  Obliegenheiten  eines  Caplans  verbunden  sind,  und  welche
ein  jährliches  beständiges  Einkommen  von  512  fl.  gewährt;

4)  die  Maria-Caplanei  bei  Deggingen,  Oberamts  Geislingen  und  Dekanats
Epbach,  womit  die  gewöhnlichen  Obliegenheiten  eines  Caplans  und  ein  firirtes  Ein-