Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Dienst-Erledigungen. 
Es werden beseht werden: 
1) die katholische Stadtpfarrei in Mengen, Oberamts und Dekanats Saul- 
gau, mit welcher vorsorglich das Dekanatamt für den Bezirk Saulgau verbunden 
werden wird. Dieselbe hat im Pfarrorte und in einem nahe liegenden Hof 2052 
Pfarrgenossen, und gewährt nach Abzug von 400 fl. für einen ständigen Vikar ein 
beständiges Einkommen von I100 fl. aus eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen, 
Capitalzinsen und gestifteten Gebühren. Zur- Unterstätzung des Stadtpfarrers dienen 
auch zwei am Pfarrsit befindliche Caplaneien; 
2) die katholische Pfarrei in der Kreisstadt Reutlingen, welche im Pfarrorte 69 
und in den dazu gehdrigen außerordentlichen Filialien 56, zusammen 126 Pfarrgenossen 
zählt, und ein beständiges Einkommen an baarem Geld von 600 fl., sodann statt der 
freien Amtswohnung eine jährliche Entschädigung von 150 fl. anzusprechen hatz 
5) die katholische Pfarrstelle zu Roth, Oberamts und Dekanats Mergentheim, 
welche im Pfarrorte und in drei Filialien 499 Pfarrgenossen zählt, und aus eigenen 
Gütern, Zehnten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebüh= 
ren ein jährliches beständiges Einkommen von 755 fl. gewährt; 
4) die kathelische Caplanei in der K. Residenzstadt Stuttgart, welche neben 
132 fl. Miethzins für eine Wohnung mit einem beständigen Einkommen an Capital= 
zinsen und Besoldungen von 675 fl. verbunden ist; hiezu kommen noch für die Er, 
theilung des Religions-Unterrichts an zwei Lehranstalten 195 fl., so daß sich das frre. 
Einkommen, ohne den Miethzins für die fehlende Amtswohnung, auf 870 fl. belauft. 
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrathe 
vorschriftmäßig zu melden, und diejenigen um die Stadtpfarrei Mengen insbesondere 
auch über die Tüchtigbeit zu Bekleidung des, mit dieser Kirchenstelle vorsorglich zu 
verbindenden Dekanatamts sich auszuweisen. 
5) Die Bewerber um die erledigte Revierforsterstelle zu Alpirsbach, mit welcher 
die Besoldung zweiter Elasse nebst Pferdoration, so wie die gesetzlichen Gebühren 
von der Floß-Inspektion verbunden sind, haben innerhalb vier Wochen bei der Finanz= 
kammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
Am 7. Februar ist das Register zum Jahrgang 1836 des Regicrungeblatts ousgegeben worden.
	        
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