Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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viermal in der Woche den apologetischen Theil der Theologie erlaͤutern, und woͤchent- 
lich zweimal die Theorie des katholischen Cultus auseinanderseßtzen. 
Ebenderselbe wird in einer woͤchentlichen Stunde die homiletischen Uebun- 
gen leiten. 
Privatdocent Hefele wird in sieben woͤchentlichen Stunden den zweiten Theil 
der christlichen Kirchengeschichte, und dreimal in der Woche den zweiten Theil der 
Patrologie vortragen, mit Letzterem zugleich auch die Erklaͤrung des Apologetikus 
von Tertullian verbinden. 
Ueber die von Prof. Kuhn zu haltenden Vorlesungen wird spaͤter das Naͤhere 
bekannt gemacht werden. 
C. Rechtswissenschaft. 
Juristische Encpyklopädie nach Falk lehrt viermal wöchentlich von 5—5 
Uhr Prof. Dr. Lang. 
Naturrecht und Geschichte desselben, unter Zuzichung von Gros Lehrbuch, 
fünfmal wöchentlich von 8—9 Uhr Prof. Dr. Hepp. 
Die Institutionen des wmischen Rechtes nach Mackeldey's Lehrbuch (eilfte 
Ausgabe) täglich von 11—12 Uhr Derselbe. 
Ebendieselben nach seinem Lehrbuche (zweite Ausgabe) täglich von 10—11 
oder von 9—10 Uhr Prof. Dr. Lang. 
Römische Rechtogeschichte nach Hugo täglich von 3—9 Uhr und außerdem 
in zwei wochentlichen, noch zu verabredenden Stunden Prof. Dr. v. Schrader. 
Die Pandekten, erster Theil, trägt vor in eilf wöchentlichen Stunden von 
9—10 und 4—5 Uhr Prof. Dr. Mayer. 
Römisches Familien= und Erbrecht nach Mühlenbruch von 3—4 Uhr, 
Donnerstags von 11—12 Uhr Prof. Dr. v. Schrader; 
Dasselbe nach Thibaut fünfmal wöchentlich von 5—4 Uhr und in einer sechs- 
ten Stunde Prof. Dr. Lang. 
Das Deutsche Privatrecht sechosmal wöchentlich nach Eichhorn (vierte Aus- 
gabe) von 7—8 Uhr Prof. Dr. Reypscher.
	        
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