Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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viermal  in  der  Woche  den  apologetischen  Theil  der  Theologie  erlaͤutern,  und  woͤchentlich
  zweimal  die  Theorie  des  katholischen  Cultus  auseinanderseßtzen.

Ebenderselbe  wird  in  einer  woͤchentlichen  Stunde  die  homiletischen  Uebungen
  leiten.

Privatdocent  Hefele  wird  in  sieben  woͤchentlichen  Stunden  den  zweiten  Theil
der  christlichen  Kirchengeschichte,  und  dreimal  in  der  Woche  den  zweiten  Theil  der
Patrologie  vortragen,  mit  Letzterem  zugleich  auch  die  Erklaͤrung  des  Apologetikus
von  Tertullian  verbinden.

Ueber  die  von  Prof.  Kuhn  zu  haltenden  Vorlesungen  wird  spaͤter  das  Naͤhere
bekannt  gemacht  werden.

C.  Rechtswissenschaft.

Juristische  Encpyklopädie  nach  Falk  lehrt  viermal  wöchentlich  von  5—5
Uhr  Prof.  Dr.  Lang.

Naturrecht  und  Geschichte  desselben,  unter  Zuzichung  von  Gros  Lehrbuch,
fünfmal  wöchentlich  von  8—9  Uhr  Prof.  Dr.  Hepp.

Die  Institutionen  des  wmischen  Rechtes  nach  Mackeldey's  Lehrbuch  (eilfte
Ausgabe)  täglich  von  11—12  Uhr  Derselbe.

Ebendieselben  nach  seinem  Lehrbuche  (zweite  Ausgabe)  täglich  von  10—11
oder  von  9—10  Uhr  Prof.  Dr.  Lang.

Römische  Rechtogeschichte  nach  Hugo  täglich  von  3—9  Uhr  und  außerdem
in  zwei  wochentlichen,  noch  zu  verabredenden  Stunden  Prof.  Dr.  v.  Schrader.

Die  Pandekten,  erster  Theil,  trägt  vor  in  eilf  wöchentlichen  Stunden  von
9—10  und  4—5  Uhr  Prof.  Dr.  Mayer.

Römisches  Familien=  und  Erbrecht  nach  Mühlenbruch  von  3—4  Uhr,
Donnerstags  von  11—12  Uhr  Prof.  Dr.  v.  Schrader;

Dasselbe  nach  Thibaut  fünfmal  wöchentlich  von  5—4  Uhr  und  in  einer  sechsten
  Stunde  Prof.  Dr.  Lang.

Das  Deutsche  Privatrecht  sechosmal  wöchentlich  nach  Eichhorn  (vierte  Ausgabe)
  von  7—8  Uhr  Prof.  Dr.  Reypscher.