Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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hingewiesen, daß alle Angaben mit bestimmten Zeugnissen zu belegen sind, und das 
Zeugniß des Arztes insbesondere die Erklärung enthalten soll, ob die bisherige Enr- 
wicklung des Candidaten keine Anlage zu einem Gebrechen, welches ihn für den 
Schullehrerstand untüchtig machen würde, vermuthen lasse. 
Zur vorläufigen Legitimation- können sich auch diejenigen Jünglinge melden, 
welche im Mai d. J. das vierzehnte Jahr zurücklegen; es wird ihnen aber die Vor- 
bereitungszeit erst vom 1. Mai des bünftigen Jahres an gerechnet, weßhalb sie auch 
nicht gehalten sind, früher bei dem Präparandenlehrer einzutreten. 
Stuttgart den 6. Februar 1338. Soden. 
b) Bekanntmachung, die Aufnahme in das katholische Schullehrer Seminar in Gmünd betreffend. 
Diejenigen katholischen Schulpräparanden, welche auf den 1. Mai d. J. den 
Vorbereitungskurs vollenden, und die Aufnahme in das Schullehrer= Seminar z zu 
Gmünd nachsuchen wollen, haben sich spätestens bis zum 15. April d. J. bei d dem 
K. katholischen Kirchenrathe zu melden. 
In den Eingaben sind die Bestimmungen der organischen Statuten für das. 
Schullehrer-Seminar vom 15. Januar 18325 (Reg. Bl. S. 22) J#. 10, 11, 12 und 
die Bekanntmachung vom 20. Februar 1827 (Reg. Bl. S. 31) genau zu berücksich- 
tigen, indem mangelhafte Eingaben zurückgewiesen werden. 
Stuttgart den 6. Februar 1838. Soden. 
c) Dienstpröfung der katholischen Schulmeister und Lehrgehülfen. 
Die dießjährigen Prüfungen der katholischen Schulmeister und Lehrgehöülfen fuͤr 
Schuldienste werden am Mittwoch den 25. April d. J., sodann am Mittwoch den 
10. Oktober d. J. und an den darauf folgenden Tagen vorgenommen werden. 
Hiebei haben zu erscheinen: 
I) alle Schulmeister, welche in Folge der ersten Dienstprüfung angestellt 
sind, und eine Beförderung nachsuchen wollen; 
2) die Lehrgehülfen, welche zur ersten Anstellung befähigt zu werden wünschen. 
Zu der Prüfung im Monat April d. J. haben sich auch diejenigen Schulmeister 
zu melden, welche die ganze Bildung der Schul-Incipienten durch den vierjährigen 
Lehrkurs zu übernehmen gedenken.
	        
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