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Unter demselben Tage ist der Unter-Lieutenant v. Linden dee siebenten Infanterie=
Regiments auf sein Ansuchen zur Artillerie verseht, und
die erledigte Auditorsstelle bei der ersten Reiter-Brigade dem bisherigen
Auditoriats-Verweser, Gerichts-Aktnar zu Saulgau, Graner, übertragen worden.
Sodann haben Seine Königliche Mafestät vermöge höchster Entschließung
vom 14. d. M. das Rektoramt an der Landesuniversität für das Schuljahr von Ostern 18 5#
bis ebendahin 1839 dem Professor Dr. Riecke gnädigst übertragen,
den Dekan und Stadepfarrer Kapff in Tuttlingen seinem Ansuchen gemäs
wegen vorgerückten Alters in den Ruhestand gnädigst verseht, und
die erledigte evangelische Pfarrei Ofterdingen, Dekanats Tübingen, dem Pfarrer
Maver in Alfdorf, Dekbanats Welzhelm, gnädigst übertragen.
Ferner haben Höchstdleselben durch höchstes Dekret vom 15. d. M. den
Ober-Hofmeister Ihrer Gemahlin, der Königin Majestät und Liebden,
v. Gemmingen, zu Höchstderen Oberst-Hofmeister gnädigst zu ernennen geruhr.
U. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. ODes Ministerium des Innern.
a) Verleihung eines Erfindungs-Patents auf eine Sicherheits-Vorrichtung an Petkussions-Gwekren.
Da Seine Königliche Majesiär dem Hofbüchsenmacher Pfeuffer zu
Sruttgart durch höchste Entschließung vom 7. d. M. auf eine von ihm dargelegte
Sicherheits-Vorrichtung an Perkussions-Gewehren, welche wesentlich in der Construktkon
der Nuß liegt und hiedurch gegen Stdrung durch Unvorsichtigkeit gewahrt ist, und
welche zugleich auf Gewehre mit gewöhnlicher Perkufsions-Einrichtung angewender
werden kann, ein Erfindungs-Patent mit zehnjähriger Dauer gnädigst verliehen
haben, so wird dieses unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der allgemeinen
Gewerbe-Ordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht. «
Stuttgart den 9. März 1858. Schlaper.