Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Auf Verlangen wird Hekmeneutik des Roͤmischen Rechts, in Verbin- 
dung mit exegetischen Uebungen, viermal woͤchentlich vortragen Prof. Dr. Lang. 
Das deutsche Privatrecht samt dem Privat-Cameralrechte, nach 
seinem Grundrisse zweite Ausgabe, unter Zuziehung von Mittermaier's Grund- 
sätzen des gemeinen deutschen Privatrechts (fünfte Ausgabe 1858) wird sechsmal 
wöchentlich von 7—8 Uhr vortragen Prof. Dr. Michaelis. 
(Prof. Reyscher wird jene Vorlesung künftig wieder im Winter-Halbjahre 
halten.) 
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, nach seinem Grundrisse, unter 
Zuziehung von Zöpfl's Lehrbuch der deutschen Staars= und Rechtsgeschichte 1858, 
fünfmal wöchentlich von 9—10 Uhr Prof. Dr. Michaelis. 
Das württembergische Privatrecht lehrt nach seinem Lehrbuche sechsmal 
wöchentlich von 7— 8 Uhr und einmal (Donnerstag) von 9— 10 Uhr Poofessor 
Dr. Reyscher. 
Auf besonderes Verlangen deutsches Staatsrecht viermal wöchentlich 
Derselbe. 
Das gemeine deutsche und württembergische Strafrecht nach Feuer- 
bach's Lehrbuch (zwolfte Ausgabe) Kanzler Dr. v. Wächter nach beendigtem Land- 
tage täglich von 10—11 und 11—12 Uhr (bei zu später Beendigung des Landtags 
würde er das nächste Winter-Semester für diese Vorlesung verwenden). 
Dasselbe sechsmal von 11—12 Uhr und in einer noch zu verabredenden sieben- 
ten Stunde Prof. Dr. Hepp. 
Das gemeine deutsche und württembergische Kirchenrecht der 
Katholiken und Protestanten nach eigenem Plan, unter Bezugnahme auf Eichhorn's 
Kirchenrecht, fünfmal wöchentlich von 8—9 Uhr lehrt Prof. Dr. Scheurlen. 
Die Theorie des gemeinen deutschen und württembergischen Eidil- 
Prozesses nach Martin's Lehrbuche (eilfte Auflage), dem vierten Edikt und den 
übrigen württembergischen Prozeß-Gesetzen, fünfmal von 4—5 Uhr und Donnerstags 
von 10—11 Uhr, auf Verlangen, Prof. Dr. Michaelis. 
Die Theorie der summarischen Prozesse mit Einschluß des gemeinen dent 
schen und württembergischen Ehegerichts= und Conkurs-Prozesses dreimal wöchentlich
	        
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