Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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es mit Stroh. Ist man genoͤthigt, das Vieh auf die Waide zu bringen, so treibe 
man nicht zu fruͤhe aus, gebe zuvor wenigstens etwas Stroh in die Raufe, und 
suche moͤglichst trockene, den kalten Winden nicht zu sehr ausgesetzte Waideplaͤtze. 
Zugleich reiche man den Thieren fleißig Kochsalz, das man mit gleichen Theilen 
Wachholderbeeren und Schwefelblumen vermischen kann. 
Erwachsenem Vieh kann man taͤglich von einer solchen Mischung drei bis vier 
Loͤffel voll mit angefeuchtetem Futter geben. Um einer Einschleppung der 
Krankheit vorzubeugen, stellt es sich als der Vorsicht gemaͤß dar, daß alles Rindvieh, 
das neu in einen Ort hineingebracht worden ist, in den ersten vier Wochen 
nicht mit anderem Rindvieh zusammengebracht, insbesondere aber nicht 
an einem öffentlichen Brunnen getränkt, auch während dieser Zeit mehrere Male von 
einem Sachverständigen (Viehschauer) besichtigt werde. 
S. 13. 
Zeigt sich dennoch in einem Stalle ein der Lungenseuche verdäch= 
tiges Thier, so erfordert unter allen Umständen die Vorsicht, zunächst solches so 
viel möglich von allen uͤbrigen Thieren zu entfernen, so wie jedenfalls. 
alle Verbindung zwischen dem Viehstande dieses Stalles und den Stallungen, 
Waiden, Tränken oder sonstigen Plähen, wo sich anderes Rindvieh befindet, sogleich 
unterbrochen werden muß. - ' 
Ist aber ein solches Thier erst kuͤrzlich von außen eingebracht worden, und er- 
gibt sich bei genauer Nachforschung, daß keine weiteren kranken Thiere im Orte sind, 
und auch fruͤher keine vorhanden waren, so ist es am raͤthlichsten, dasselbe ohne 
Aufschub zu schlachten, nicht nur, um durch dessen Oeffnung uͤber die Krankheit 
Gewißheit zu erhalten, und, im Falle sich der Verdacht bestaͤtigt, die weiteren Maaß- 
regeln gegen die Verbreitung derselben zu treffen, sondern auch, um durch die Ver- 
nichtung des Ansteckungostoffes, der Ansteckung weiterer Thiere gleich Anfangs am 
sichersten vorzubeugen. 
Das Gleiche gilt unter den angeführten Voraussetzungen von sämtlichen, mit 
dem Kranken in einem Stalle gestandenen Thieren, wenn nach längerer genauer 
Beobachtung sich annehmen läßt, daß der Ansteckungsstoff von dem Kranken wirklich 
bereits auf sie übergegangen sey.
	        
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