Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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der Einzugs - Register der Ortseinbringer u. s. w. gebührenden Aversal-Vergütung 
vom 1 Juli d. J. an während der nächsten zehn Jahre die Gesamtzahl der an dem 
gedachten Tage m Brand-Kataster einer Gemeinde aufgeführten Haupt- und 
Neben-Gebäude zu Grunde zu legen. 
Sruttgart den 7. Juni 1838. Schlayer. 
2. Der Regierung des Jaxtkreises. 
Bekanntmachung, das Ergebniß der niederen Dienstprüfung im Departemem des Innern betreffend. 
Bei der am 14., 15. und 16. Mai d. J. von der Regierung des Jart-Kreises 
vorgenommenen niederen Dienstprüfung im Departement des Innern sind nach- 
stehende Candidaten zu Uebernahme der im F. 7 der Königl. Verordnung vom 10. Fe- 
bruar 1837 bezeichneten Aemter dieses Departements für befähigt erklärt worden: 
1) Adolph Philipp Carl Häcker, von Maienfels, Oberamts Weinsberg; 
2) Christoph Carl Georg Höchstetter, von Leuzendorf, Oberamts Gerabronn; 
5) Friedrich Gustav Philipp Höchstetter, von da. 
Ellwangen den 1. Juni 1858, 
Fuͤr den Dhrektor: 
Streich. 
s. Des katholischen Kirchenraths. 
Termin zur Prüfung für die Aufüahme in das katholische Schullehrer-Seminar zu Gmüönd. 
Diejenigen katholischen Schul-Präparanden, welche die Aufnahme in das Schul- 
lehrer-Seminar nachgesucht haben, und nicht durch besondere Ausschreiben beschieden 
worden find, haben am 1. Juli d. J. Abends in Gmünd sich einzusinden, wo dir, 
in §. 12 der organischen Statuten vom 15. Jannar 1825 (Reg. Bl. vom Jahr 13825, 
Nro. 3) angeordnete Aufnahme-Prüfung in den ersten Tagen des Monats Jurl# 
vorgenommen werden wird. 
Die neu eintretenden wie die älteren Seminaristen werden an die genaue Be- 
folgung des §. 23 der besagten Statuten, die halbjährige Vorausbezahlung betref- 
fend, erinnert. 
EStuttgart den 5. Juni 1838. Soden.
	        
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