Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
1. Des Justiz-Ministerium. 
. AustritteinesNechts-Cocssulccitcn. 
Da der Rechts-Consulent Adam zu Ulm auf die Ausuͤbung der Rechtspraxis 
verzichtet hat, so wird solches andurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 12. Juni 1858. Schwab. 
2. Des Gerichtshofes für den Schwarzwaldkreis. 
Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Notariats-Candiraten, welche in dem Schwarzwaldkrii= 
ihren gesetzlichen Wohnort haben. 
Diejenigen Candidaten, welche die Prüfung im Notariatsfache zu bestehen wünschen, 
und im Schwarzwaldkreise ihren gesehlichen Wohnort, auch das dreiundzwanzigste 
Jahr zurückgelegt haben, werden aufgefordert, ihre Meldungen unter Nachweisung 
der in der Bekanntmachung des K. Justiz-Ministerium vom 22. Mai 1834 (Reg. Bl. von 
1854, S. 388) vorgeschriebenen Erfordernisse innerhalb dreißig Tagen, vom Tage dieser 
Bekanntmachung im Regierungsblatte an gerechnet, dem Oberamts= oder Amtagerichte 
des Bezirks, in welchem sie sich aufhalten, zum Beiberichte zu übergeben. 
Versäumung dieser Frist har den Ausschluß von der dießjährigen Prüfung zur Folge. 
Die Bezirksgerichte haben auf den Bittschriften die Zeit der Uebergabe derselben 
zu bemerken, und solche sofort ohne Verzug hierher einzusenden. 
Tübingen den 8. Juni 1858. Weber. 
:8) Des Departements des Innern. 
Des Studienraths. 
Bekanntmachung, belreffend die dießjährigen Prüfungen: 
4) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte, 
2) für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar, 
3) für die Zulassung zu akademischen Studien, 
4) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar. 
I. Die Präfung für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte wird 
am 24. und 25. August, Freitag und Samsag; 
II. die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar den 
5., 4. und 5. September (Montag, Dienstag, Mittwoch) vorgenommen werden;
	        
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