Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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U. Verfügungen der Departemente. 
A.) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verleihung eines Patents an Matthias Steiner für die Bereitung eines Mastiks oder Estrichs aus 
Mlanzenharzen. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 153. d. M. 
dem Matthias Steiner za Pris, Geschäftsführer des Handelshauses Couchot Rey 
Lebeuf und Lehr daselbst, auf die von ihm dargelegte Bereitung und Anwen- 
dung eines Mastiks oder Estrichs aus Pflanzenharzen ein Erfindungs-Patent auf die 
Dauer von sechs Jahren Znädigst ertheilt haben, so wird dieses hiedurch, unter Be- 
ziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Gewerbe-Ordnung, zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Sturtgart den 16. Juni 1838. Schlayer. 
b) Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Jahr 18 33/19. 
Da die ordentliche Brandschadens-Umlage für das Etatsjahr 1833 durch K. Ent- 
schließung vom 20. d. M. auf den Betrag von fünf Kreuzern von hundert Gulden 
Gebäude-Anschlag, hälftig am 1. Oktober d. J. und hälftig zu Ende Jannar 1859 
zahlbar, festgesebt worden ist, so werden die K. Oberämter angewiesen: 
1) für den ungesäumten Vollzug dieser Umlage nach vorgängiger Richtigstellung 
der Brandversicherungs-Kataster auf den Stand vom 1. Juli d. J. Sorge 
zu tragen, 
2) die Umlage-Urkunden, welche mit den an die Kreis-Regierungen einzusenden- 
den Aenderungs-Uebersichten genau übereinstimmen müssen, zuverläßig bis 
zum 1. September d. J. an die. Brandversicherungs-Hauptkasse einzusen- 
den, auch 
5) den Einzug und die Einlieferung der Brandversicherungs-Beiträge auf die 
bestimmten Termine zu betreiben. 
Stuttgart den 21. Juni 1838. Schlaper.
	        
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