Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Verwandlung  der  ungeeigneten-Eink  theile  ist  gehörig  eingeleitet,  und  hat  sich
der  neu  anzustellende  Geiskliche  deren  Ergebnig  gefallen  zu  lassen.  Die  Bewerber
werden  aufgefordert,  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium
vorschriftmäßig  zu  melden.

Es  werden  wieder  beseht  werden:

4)  die  Pfarrei  Hundersingen,  Oberamtö  und  Dekanats  Riedlingen,  welche
in  dem  Pfarrdorfe  und  in  dem  Filialorte  Beuren,  wo  sich  auch  eine  Schule  befindet,
  1114  Pfarrgenossen  zählt,  und  aus  eigenen  Gütern,  Zehenten,  Besoldungen  und
gestisteten  Gebühren  ein  beständiges  Einkommen  von  1125  fl.  gewährt;

5)  die  Pfarrei  Ebers  bach,  Oberamts  und  Dekanats  Saulgau,  welche  im
Pfarrorte  und  einigen  Filialen  853  Pfarrgenossen  mit  zwei  Schulen  begreift,  und
von  eigenen  Gütern,  Jgehenten,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren  ein  beständiges
  Einkommen  von  782  fl.  erträgt;

6)  die  Pfarrei  Egelfingen,  Oberamts  und  Dekanats  Riedlingen,  mit  136
Pfarrgenossen  und  mit  einem  beständigen  Einkommen  von  660  fl.;

7)  die  Kaplanei  zu  Seitingen,  Dekanats  Wurmlingen,  womit  die  gewöhnlichen
  Kaplanei  -Verrichtungen  verbunden  sind,  mit  einem  Einkommen
mide

Die  Bewerber  um  diese  vier  Kirchenstellen  haben  s  ich  binnen  vier  Wochen  bei
dem  katholischen  Kirchenrathe  vorschriftmaͤßig  zu  melden.

8)  Die  Bewerber  um  die  Stelle  eines  Reallehrers  in  Lauffen,  Oberamts
Besigheim,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  Studienrathe  vorschriftmäßig
zu  melden.  Die  Obliegenheiten  dieses  Lehrers  sind,  neben  der  Theilnahme  an  dem
Unterricht  in  der  sonntäglichen  Handwerker-Schule,  wöchentlich  28—50  Stunden
in  lateinischer  und  franzbsischer  Sprache,  in  Arithmetik  und  Geometerie,  Geschichte
und  Geographie,  Naturlehre  und  Naturgeschichte  (für  die  andern  Fächer  treten
Hlfslehrer  ein).  Sein  Gehalt  besteht  in  600  fl.  theils  Geld,  theils  Naturalien,  neben
dem  Genusse  einer  Amtswohnung.  Einen  Antheil  am  Schulgelde  hat  er  nicht.