Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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den Bataillons-Commandanten Major d. Rampacher des fünften als solchen 
zum siebenten Regimente, und 
den Bataillons-Commandanten Major v. Hayn des zweiten zum fünften Re- 
gimente verseßzt, 
den Hauptmann erster Elasse d. Mählen des dritten zum Major und Bataillons-= 
Commandanten des zweiten Regiments, 
den Hauptmann zweiter Elasse v. Merz bei den Garnisons-Compagnien zum 
Hauptmann erster Elasse bei denselben, und 
den Ober-Lieutenant Grafen v. Urküll des si ebenten zum Hauptmann zweiter 
Classe des dritten Regiments befördert, 
die Unter-Lieutenants v. Hayn bei den Garnisons-Compagnien und 
v. Kirn des sechsten Regiments rücken zu Ober-Licutenants ver; 
die Kaggregirten Unter-Lieutenants Knörzer des dritten und 
Gustav Rampacher des fünften Regiments werden bei ihren Regimentern 
eingetheilt; endlich ist- 
der Regiments-Ofstziers-Zögling, Fourier Gottschalk des ersten zum aggregirten 
Unter-Lieutenant im achten Regimente ernannt. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom s. d. M. 
ist die erledigte Revisorsstelle bei dem Steuer-Collegium dem bei demselben bisher 
als Canzlei-Assistenten angestellren vormaligen Commun-Rechnungs-Revisor Rechfuß, 
die bei der Zoll-Direktion erledigte Revisorsstelle dem quiescirten Haupt-Zoll- 
Verwalter Leisinger, unter Verleihung des Titels eines Canzleiraths, 
das erledigte Forstamt Zwiefalten dem Revierförster Plieninger zu Söflingen, 
Forsts Alpeck, 
die erledigte Rebierförstersstelle zu Altdorf, Forsts Weingarten, dem bei der 
Landesvermessung als Obergeometer angestellten Forst-Candidaten Vogel, 
die erledigte Revierförstersstelle zu Watmbronn, Forsts Leonberg, dem Forst- 
wart Restel in Gablenberg, desselben Forsts, und 
die erledigte Revierförstersstelle zu Wittlingen, Forsis Urach, dem Forstwart 
Ampfer zu Waldrennach, Forsts Neuenbürg, gnädigst übertragen worden. 
Die patronatische Nomination des Helfers Diebsch in Oehringen zu der er- 
ledigten Stadtpfarrers-Stelle daselbst ist den 3. d. M. bestärigt worden.
	        
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