Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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2. Der Regierung des Neckar-Kreises. 
Bekanntmachung; betreffend das Ergebniß der niederen Dienstprüfung im Departement des Innern mit 
einem Candidaten. 
Victor Imanuel Huzel, von Stuttgart, wurde bei der mit ihm vorgenom- 
menen niederen Dienstprüfüng zur Uebernahme der im §. 7 der K. Verordnung vom. 
10. Februar 1837 bezeichneten Aemter dieses Departements für befähigt erklärt. 
Ludwigsburg den 7. August 1838. 
Für den Vorstand: 
Klett. 
B) Des Kriegs-Departements.. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Bekanntmachung in Betreff der Aufnahme in die Offaiers-Bildungsanstalk. 
Diejenigen Jünglinge; welche sich in diesem Jahre um Aufnahme in die Offi- 
ziers-Bildungsanstalt zu Ludwigsburg bewerben wollen, haben sich unter der Vor- 
aussehung, daß sie Söhne von Landes-Unterthanen oder von solchen Ausländern- sind, 
die sich um den Staat verdient gemacht haben, 
Montag den 1. Obtober, Vormittags 9 Uhr, 
in der Adjutantur des General-Quartiermeisterstabs in Ludwigsburg persönlich zu 
melden, und vierzehn Tage vor diesem Termine nachbemerkte Urkunden an das 
K. Kriegs-Ministerium einzusenden: 
1) Den Taufs chein, zur Beurkundung, daß sie das fünfzehnte Lebensjahr 
zurückgelegt und das achtzehnte noch nicht angetreten haben. Dabei wird 
die Bedingung zu Grunde gelegt, daß ein Bewerber spätestens im Laufe 
des Monats September fünfzehn Jahre alt geworden, widrigenfalls er zur 
Prüfung nicht zugelassen würde. 
2) Ein ärztliches Zeugniß, daß sie einen gesunden fehlerfreien Körper 
haben.
	        
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