Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 25. b. M. bie erledigte evangelische Pfarrei 
Haßfelden, Dekanats Hall, dem Pfarrer Hirschmann in Mainhardt, Dekanats 
Weinsberg, 
die erledigte evangelische Pfarrei Türkheim, Dekanats Geislingen, dem Pfarrver- 
weser Breitschwerdt in Gebersheim, Dekanats Leonberg, und 
die neuerrichtete Stelle eines Reallehrers zu Sindelsingen dem provisorischen 
Elementar= und Reallehrer, August Völter zu Blaubeuren, gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. " 
Austritt eines Rechte-Praktikanken. 
Da der Rechts-Praktikant, pensionirte Oberamtsrichter Seibold zu Gmünd, 
auf die sernero Ausbung der Rechrspraris vorzichter hat; so wird solches hiemit 
zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 25. August 1838. Schwab. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a2) Verleihung eines Patents an die Messer-Fabrikanten, Gebrüder Dittmar in Heilbrenn. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 20. d. M. 
den Messer-Fabrikanten, Gebrüdern Dittmar zu Heilbronn, das nachgesuchte Patent 
auf eine von ihnen dargelegte Verbesserung der Sereichriemen zum Abziehen der 
Rasirmesser, wodurch die Vortheile der elastischen, der gepolsterten und der gespannt 
aufliegenden Streichriemen vereinigt werden sollen, auf die Dauer von zehn Jahren 
gnädigst verliehen haben; so wird dieß, unter Beziehung auf den siebenten Abschnikt 
der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 25. August 1358. Schlaper.
	        
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